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Infectopharm

»Wir mussten ein Zeichen setzen«

»Wir werden bei einigen Produkten keine Packungen mehr verkaufen«

»Wir werden bei einigen Produkten keine Packungen mehr verkaufen«

PZ: Wie meinen Sie das?

Zöller: Die Preiserhöhung betrifft 15 Produkte. Elf davon sind durch Präparate von anderen Herstellern austauschbar. Sollten die aufzahlungsfreien Produkte lieferfähig sein, werden diese präferiert – wir werden dort keine Packung mehr verkaufen. Unabhängig von diesen Umsätzen sind und bleiben wir dennoch ein hoch profitables Unternehmen. Wir verdienen unser Geld mit OTC-Produkten, Innovationen und der Internationalisierung. Die Preiserhöhung unserer Antibiotika ist ein Zeichen, damit die Politik und der GKV-Spitzenverband verstehen, dass das Festbetragssystem so nicht weiter betrieben werden kann und dass mehrere Preisregulierungsmaßnahmen gleichzeitig dafür sorgen, dass gefährliche Preisspiralen entstehen.

PZ: Welche sind das?

Zöller: Es gibt beispielsweise die Regel, dass ein Präparat zuzahlungsfrei abgegeben werden kann, wenn der Hersteller es mindestens 30 Prozent unter Festbetrag anbietet. Das führt dazu, dass immer mindestens ein Hersteller unter dieser Marke liegt, um bevorzugt abgegeben zu werden. Das wiederum interpretiert der GKV-Spitzenverband als Wirtschaftlichkeitsreserve und senkt den Festbetrag weiter ab. Diese Regelung ist desaströs.

Aufhebung der Festbeträge wäre auch gefährlich

PZ: Also wünschen Sie sich die komplette Aufhebung des Festbetragssystems?

Zöller: Nein, hier entstünde sonst das nächste Problem. Inzwischen haben alle Hersteller Angst davor, dass Festbetragsgruppen aufgelöst werden, weil dann automatisch das Preismoratorium greift und somit die Preise umgesetzt werden, die 2009 galten. Als Hersteller hätte man dann gar nicht mehr die Möglichkeit, den Preis anzuheben. Zusätzlich müssten wir dann auch noch den Herstellerabschlag bei solitären Präparaten zahlen, der gerade von 7 auf 12 Prozent angehoben wurde. Unsere Antibiotika sind aber generisch, daher zahlen wir aktuell schon einen Generikarabatt von 10 Prozent, im Falle der Aufhebung des Festbetrags würden weitere 6 Prozent sprich dann 16 Prozent erhoben. Aber auch der Rahmenvertrag zwischen Apotheken und der GKV ist ein Problem.

PZ: Warum?

Zöller: Apotheken müssen bei Arzneimitteln, die nicht in Rabattverträgen geregelt sind, immer eines der vier preisgünstigsten abgeben müssen. Das führt dazu, dass in einer Festbetragsgruppe immer ein Unternehmen den Preis senkt. Der GKV-Spitzenverband sieht auch das als Wirtschaftlichkeitsreserve und passt den Preis auf das Niveau des günstigsten Anbieters an – und schon geht die Abwärtsspirale von vorne los.

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