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Apotheken-Stärkungsgesetz

»Wir brauchen diese Reform«

Der Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK), Andreas Kiefer, begrüßt die Forderung des Bundesrats, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verbieten. Gleichzeitig warnt er jedoch davor, die Verabschiedung des Apotheken-Stärkungsgesetzes zu verschleppen.
Christina Müller
23.09.2019  11:38 Uhr

In der Stellungnahme zum Apotheken-Stärkungsgesetz, die der Bundesrat in seiner Sitzung am vergangenen Freitag beschlossen hat, appelliert die Länderkammer an den Deutschen Bundestag, auf das Rx-Versandverbot zu setzen, um die wettbewerbliche Schieflage im Apothekensektor zu beseitigen. Im aktuellen Kabinettsentwurf plant Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), die Festpreisbindung für rezeptpflichtige Medikamente im Sozialrecht zu verankern. Diese Regelung würde jedoch nur für gesetzlich Versicherte gelten. Privat Versicherten und Selbstzahlern dürften Versandapotheken mit Sitz im EU-Ausland weiterhin Preisnachlässe auf Rx-Arzneien anbieten. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Oktober 2016, in dem die Luxemburger Richter die Arzneimittelpreisbindung für EU-Versender gekippt hatten. Deutsche Apotheken sind jedoch weiterhin daran gebunden.

»Für die Apothekerschaft ist entscheidend, dass die Bevorteilung ausländischer Arzneimittelversender und die Diskussion um eine Apothekenreform nach drei Jahren langen Wartens in einen Gesetzgebungsprozess mündet und endlich etwas passiert«, kommentiert Kiefer den Vorstoß der Länder. Das Rx-Versandverbot sei »der sicherste und beste Weg, um der Arzneimittelpreisverordnung als eigentlichem Element der sozial gerechten Steuerung wieder uneingeschränkte Geltung zu verschaffen». Es sei erfreulich, dass der Bundesrat entsprechend Stellung bezogen habe.

Auch die Änderungswünsche des Bundesrats an der Verordnung, die unter anderem den Botendienst der Präsenzapotheken und das Verbot von Abgabe-Automaten neu regeln soll, stoßen auf Zustimmung beim BAK-Präsidenten. Die Länder dringen unter anderem darauf, solche Abgabe-Stationen, wie sie Doc Morris in Hüffenhardt installiert hatte, künftig vollumfänglich zu untersagen. Die Offizinen sollen zudem die Möglichkeit erhalten, ihre Botendienste als Gegenkonzept zum Versandhandel weiter auszubauen. Anders als das Apotheken-Stärkungsgesetz kann die Verordnung nur mit der Zustimmung des Bundesrats in Kraft treten.

Doch auch wenn die Länder den Apothekern mit ihren Forderungen weitgehend entgegenkommen, mahnt Kiefer zur Eile. »Ich erwarte, dass die Bundesregierung den Prozess jetzt weitertreibt, die Verordnung unter Beachtung der Position des Bundesrates zügig in Kraft setzt und den Gesetzentwurf möglichst bald dem Bundestag zuleitet«, sagt der BAK-Chef. »Wir brauchen diese Reform, und wir brauchen sie jetzt, um die Folgen des Eingriffs des EuGH in die Gestaltung der Arzneimittelversorgung zu mindern und um die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln zu sichern.«

 

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