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Weiterentwicklung der Apotheken

Wiederholungsrezept, Impfstatus-Überprüfung und Co.

Wenn schon, dann richtig: Im Zuge der geplanten Apothekenreform schlägt der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands (DAV), Fritz Becker, weitere Anpassungen zur Weiterentwicklung der Apotheken vor.
Ev Tebroke
02.04.2019  16:56 Uhr

Wenn nun schon ein extra Apothekengesetz kommt, dann sieht DAV-Chef Becker die Chance, »das Paket gleich etwas größer zu schnüren«. Auf dem parlamentarischen Abend der baden-württembergischen Apothekerschaft am Montag in Berlin nannte er daher einige Punkte, die die Apotheker für die Zukunft ebenfalls als wichtig erachten.

Becker betonte, es wäre sinnvoll, mit dem Apothekengesetz auch lang gehegte Wünsche umzusetzen. Konkret forderte er die Möglichkeit, dass Apotheker auch Notfall-Rezepte ausstellen können, sowie Wiederholungsrezepte. Was diese Folgerezepte betrifft, so hätten die Apotheker die Ärzte auf ihrer Seite, hieß es. Auch bei der Überprüfung des Impfstatus bietet Becker die Hilfe der Apotheker an. Und um zudem im Bereich der Privaten Krankenversicherung die Möglichkeiten von Rabattverträgen nutzen zu können, fordert er, die Aut-Idem-Regelung auf Privatrezepte auszuweiten. Darüber hinaus sollte das neue Gesetz für »klare Leitplanken beim E-Rezept« genutzt werden.

In diesem Zusammenhang wies Becker, der auch Präsident des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg ist, auf die Vorreiter-Rolle des Bundeslands in Sachen E-Rezept hin. Im Juni soll dort ein Pilotprojekt zum digitalen Rezept namens GERDA beginnen. Das Kürzel steht für Geschützter E-Rezept-Dienst der Apotheken.

In Bezug auf das aktuelle Eckpunkte-Papier von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) freute sich Becker, dass viele Forderungen der Apotheker aus dem ABDA-Eckpunkte-Papier aufgegriffen worden seien. Es gebe viele positive, zukunftsorientierte Ansätze zur Stärkung der Apotheken vor Ort. Aber jetzt komme es auf die Ausformulierung im Gesetzestext an, mahnte Becker zugleich. Kritik übte er vor allem an der Absenkung des Finanzierungsvolumens für pharmazeutische Dienstleistungen und Nacht-und Notdienste. Dieses sei »deutlich zu gering«.

Auch Kammerpräsident Günther Hanke nutzte in der Landesvertretung Baden-Württemberg die Gelegenheit, vor den anwesenden Vertretern aus Politik und Wirtschaft die Errungenschaften der baden-württembergischen Apotheker in Sachen Digitalisierung hervorzuheben. Insbesondere lobte er beim Projekt GERDA die Tatsache, dass die Nutzungsprozesse aller E-Rezept-Beteiligten über einen gemeinsamen E-Rezept-Speicher laufen. Diese »sinnvolle Prozesslösung« ermögliche die elektronische Abwicklung einer Verordnung über die gesamte Prozesskette.

 

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