Wie teuer war Paxlovid wirklich? |
Alexander Müller |
13.11.2024 15:44 Uhr |
Wie schnell haben die ausgelieferten Paxlovid-Packungen an Wert verloren? Auch darum geht es in einem Strafverfahren gegen einen Apotheker. / © Adobe Stock/Stuart Monk
Apotheker Michael S. hatte zwischen dem 2. und 12. Januar 2023 in sechs Fällen jeweils mehrere hundert Packungen Paxlovid an einen ihm persönlich unbekannten Mann verkauft, insgesamt 2700 Packungen und jeweils ohne Vorlage einer ärztlichen Verordnung. Ihm wird Untreue in besonders schwerem Fall und Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) zur Last gelegt.
Die Staatsanwaltschaft fordert Wertersatz in Höhe von mehr als 1,7 Millionen Euro – ausgehend von dem vom Bund im Rahmen einer zentralen Beschaffung gezahlten Preis. Der Apotheker hatte zum Prozessauftakt in einer Erklärung angegeben, weder vom Preis etwas gewusst zu haben, noch von dem Eigentumsvorbehalt des Bundes. Seine Verteidigung würde auch gerne einen Vertreter des Großhändlers laden, um darzulegen, dass der Eigentumsvorbehalt auch bei der Noweda nicht bekannt war. Doch darüber wurde heute noch nicht entschieden.
Zum nächsten Verhandlungstag soll aber ein Pharmaökonom als mündlicher Sachverständiger geladen werden, um über den Wertverfall der zentral vom Bund beschafften Paxlovid-Packungen eine Einschätzung abzugeben.
Zur Frage der Beschaffung wurde heute eine BMG-Mitarbeiterin aus dem Referat 117 befragt, das für die Versorgung mit neuen Arzneimitteln und Pandemiearzneimitteln zuständig ist. Die für die Paxlovid-Beschaffung seinerzeit zuständige Projektgruppe ist mittlerweile in diesem Referat aufgegangen.
Mit der Beschaffung selbst hatte die als Zeugin befragte Beamtin nichts zu tun, sie war erst im April 2022 ins Ministerium gekommen. Doch die Apothekerin hatte bei der Erstellung der Strafanzeige zugearbeitet, ist also mit dem konkreten Fall vertraut. Und in ihrem Referat wurden auch Anfragen von Apothekern und Zwischenhändlern bearbeitet, die konkret nach einem Weiterverkauf der Paxlovid-Packungen gefragt hatten, als der Absatz stockte.
Allerdings: Vom Ministerium hatte die Referentin nur eine eingeschränkte Aussagegenehmigung erhalten: Über den konkreten Erwerbspreis durfte sie nicht sprechen. Die Begründung des Ministeriums: In zukünftigen vergleichbaren Situationen könnte die zentrale Beschaffung von Arzneimittel über den Bund ansonsten erschwert werden.
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