Wie sich die ABDA erneuern will |
Auch an der ABDA-Spitze und in der Geschäftsstelle soll sich nach den Vorstellungen von B'VM einiges ändern. An der Spitze der Geschäftsstelle soll demnach kein/e Hauptgeschäftsführer/in mehr stehen, sondern eine gleichberechtigte Doppelspitze. Mellinghoff erklärt: »Die Analyse hat ergeben, dass eine Aufteilung Sinn ergeben könnte. Dabei würde sich eine Person um die ABDA-internen Geschäfte kümmern und die andere Person politische Aufgaben erhalten, also eine Art Außenminister/in der ABDA werden.«
Aus dem geschäftsführenden Vorstand der ABDA soll künftig der ebenfalls zu verschlankende »ABDA-Vorstand« werden. Im Raum stehen zwei Vorschläge, bei denen der Vorstand statt wie bisher 13 dann sechs beziehungsweise sieben Mitglieder hätte. In jedem Fall dabei sein sollen die neue hauptamtliche Doppelspitze der ABDA sowie der/die ABDA-Präsident/in, der/die Vorsitzend/e des DAV sowie der/die Präsident/in der Bundesapothekerkammer (BAK).
Eine weitreichende Änderung wäre zudem, dass der/die ABDA-Präsident/in künftig keine Doppelfunktion mehr haben dürfte, also nicht mehr gleichzeitig eine Kammer oder einen Verband leiten dürfte – schließlich müsse der/die ABDA-Präsident/in die gemeinschaftlichen Interessen der Apothekerschaft vertreten und gegebenenfalls bei Konflikten vermitteln können, so die Argumentation.
Passend zur Verschlankung der Gremien schlagen die Berater der ABDA vor, künftig mehr Entscheidungen in Fachausschüssen zu treffen. Konkret soll es weiterhin einen beim DAV angesiedelten Vertragsausschuss, einen BAK-Ausschuss für Leitlinien, einen weiteren BAK-Ausschuss für Fort- und Weiterbildung sowie den ABDA-Haushaltsauschuss geben.
Wichtigste Änderung: Die Ausschüsse sollen eine abschließende Entscheidungskompetenz erhalten. Mellinghoff dazu: »Die Fachkompetenz ist in der ABDA doch vorhanden – aus unserer Sicht sollten die Expertinnen und Experten nicht nur vorschlagen, sondern auch beschließen. Die von den Fachexperten erarbeiteten Verträge werden schließlich auch heute schon in den Gremien in der Regel nicht mehr verändert.«
Konkret hieße das, dass etwa mit den Krankenkassen ausgehandelte Verträge nicht mehr in die ABDA-Gremien müssen, sondern im Vertragsausschuss wirksam beschlossen würden. Zur Besetzung und Mitgliederzahl der Ausschüsse macht B'VM keine festen Vorschläge – das jeweilige Organ (ABDA, DAV oder BAK) sollen darüber entscheiden. Dass sich die Landesapothekerverbände über zu wenig Mitspracherechte bei neuen Verträgen beschweren könnten, sieht Mellinghoff nicht. Schließlich könnten die ABDA-Mitglieder ja Vertreter/innen in die ABDA-Ausschüsse entsenden.