Wie sage ich’s dem Arzt? |
Jennifer Evans |
17.02.2025 16:00 Uhr |
So klappt’s mit der Arztpraxis: Wer als Apotheker die richtigen Worte trifft, verschafft sich Respekt und kann womöglich Berge versetzen. / © Getty Images/Westend61/Uwe Umstätter
In der Kommunikation zwischen Apotheke und Arztpraxis läuft nicht immer alles rund. Wenn es nur an der richtigen Formulierung scheitert, lässt sich das Problem mit etwas mehr Achtsamkeit vielleicht schon lösen. Am Beispiel der erweiterten Medikationsberatung bei Polymedikation hat die Bundesapothekerkammer (BAK) Leitlinien erstellt, wie die Pharmazeutinnen und Pharmazeuten bei Ärztinnen oder Ärzten am besten auf Diskrepanzen zwischen aktueller Einnahme und vorhandenen Medikationsplänen hinweisen.
Ein guter Bericht steht und fällt demnach mit dem Aufbau. Wer die Abweichungen in der Medikation bereits tabellarisch gegenüberstellt, hat die halbe Miete schon gewonnen. Eine anschauliche Darstellung erleichtert es dem Empfänger, Informationen schnell zu erfassen.
Dabei sollte stets das Wichtigste wie etwa die Hauptbeschwerden der Patientin oder des Patienten oben stehen und als erstes genannt sein. Auf diese Weise fällt auch ein späterer Bezug dazu leichter. »Die Medikationsanalyse wurde durchgeführt, weil Patient*in unter ständig wiederkehrendem Durchfall und Schwindel leidet.«
Entscheidend bei der Formulierung ist es, den Konjunktiv zu verwenden. Außerdem gilt es, mithilfe von Worten wie gegebenenfalls, eventuell, womöglich oder ähnlichen vorsichtig zu formulieren. Denn die Apotheke kenne nie die gesamte Patientengeschichte, heißt es als Begründung von der BAK.
Auch passive Formulierungen gepaart mit indirekten Aufforderungen eignen sich gut für einen Bericht, wie beispielsweise: »Aufgrund des ständig wiederkehrenden Durchfalls erscheint es ratsam, den Kalium-Wert aktuell bestimmen zu lassen.« Ungünstig wäre dagegen ein Satz wie dieser: »Bitte bestimmen Sie regelmäßig den Kalium-Wert.«
Die BAK rät ebenfalls dazu, im selben Zug Alternativen zu nennen: »Falls NSAR wegen des renalen und kardiovaskulären Risikos nicht weiter verordnet werden sollen, wären Metamizol oder Tilidin mögliche Alternativen.«
Ein Verweis auf Kontraindikation könnte so zum Ausdruck kommen: »Der mögliche Nutzen (Entzündungshemmung und Schmerzreduktion) durch Diclofenac 75 mg zweimal täglich rechtfertigt gegebenenfalls das Risiko im Kontext der bestehenden Herz-Kreislauferkrankungen nicht. Eine Überprüfung der fortbestehenden Indikation für Diclofenac erscheint sinnvoll. Eine mögliche Alternative zur Schmerzreduktion könnte Metamizol darstellen.«
Geht es um den Verdacht einer Nebenwirkung, wäre eine Wortwahl wie diese passend: »Das berichtete Symptom Schwindel könnte von den eingenommenen Medikamenten am ehesten mit Wirkstoff X in Zusammenhang stehen. Ein tatsächlicher Kausalzusammenhang ist nur durch ärztlich begleitete Substitutions- oder Absetzversuche zu ermitteln. Wie beurteilen Sie den möglichen Zusammenhang? Soll ich den Patienten zur weiteren Abklärung an Sie verweisen?«
Weicht der ärztliche Medikationsplan von der Realität der Patientin oder des Patienten ab, wäre es angemessen, dies im Bericht folgendermaßen aufzugreifen: »Der ausgedruckte Medikationsplan vom 1.September 2020 enthält – abweichend von der aktuell vom Patienten berichteten Einnahme – keine abendliche Gabe von Simvastatin 20 mg. Ich habe im Medikationsplan, wie zu Beginn des Berichts abgebildet, Simvastatin ergänzt. Bitte den Medikationsplan in der Praxissoftware hinsichtlich Aktualität und Korrektheit prüfen. Sollte diese Angabe nicht korrekt sein, bitte ich um Rückmeldung, um den Medikationsplan entsprechend zu aktualisieren.«