Pharmazeutische Zeitung online
Securpharm

Wie melde ich eine Arzneimittelfälschung?

Taucht in der Apotheke eine Arzneimittelpackung auf, bei der Fälschungsverdacht besteht, muss der Betrieb handeln. Was ist aber konkret zu tun, welche Behörde ist zuständig, wie wird die Schachtel gelagert und wer haftet am Ende?
Jennifer Evans
14.01.2025  09:00 Uhr

Neben der Verifikation über das Securpharm-System sind Apothekerinnen und Apotheker angehalten, eine Rx-Arzneimittelpackung vor Abgabe zusätzlich per Sichtkontrolle zu prüfen. Denn das Fälschungsschutz-System besteht neben dem DataMatrix Code, der sich über die Datenbank überprüfen lässt, auch aus einem Erstöffnungsschutz. Auffällig wäre zum Beispiel, wenn dieser beschädigt oder die Packung bereits geöffnet ist. Ebenso skeptisch machen sollte ein ungewöhnlicher Geruch, ein untypisches Gewicht oder, wenn sich etwas lose in der Schachtel bewegt. Durch ihren täglichen Umgang mit den Medikamenten können Apothekerinnen und Apotheker bereits einiges erkennen.

Wachsam sein sollte das Apothekenteam darüber hinaus, wenn die Packungsdaten leicht abgewandelt sind. Basiert etwa ein neuer, aber falscher DataMatrix-Code teilweise auf dem einer echten Packung, kommt es im System zu einem Alarm aufgrund eines technischen Fehlers. Eine solche Schachtel kann im hektischen Alltag schnell einmal durchrutschen, aber durchaus eine Fälschung sein. Des Weiteren ist es möglich, dass eine Packung einen Import vortäuscht, der außerhalb des Schutzsystems eine Ausnahme darstellt, aber faktisch ebenfalls eine Fälschung sein könnte.

Was ist bei Fälschungsverdacht zu tun?

Im Zweifelsfall gilt es, nicht zu zögern. Liegt ein konkreter Verdacht vor, muss die Apotheke diesen ohnehin sofort melden – bei der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie bei der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). Bei unklaren Fehlermeldungen erlaubt der Gesetzgeber eine Frist von sieben Tagen, um gegebenenfalls eine Rückmeldung vom Hersteller abwarten zu können. Tendenz bleibt aber: je schneller eine Offizin bei einem Alarm handelt, desto besser.

Grundsätzlich gilt: Für die Überwachung des legalen Vertriebswegs von Arzneimitteln sind die Arzneimittelüberwachungsbehörden der Länder zuständig. Und für die Verfolgung von Straftaten Polizei und Zollfahndungsdienste im Auftrag der Staatsanwaltschaft.

Derzeit wird ein Alarm aber nicht automatisch an die Aufsichtsbehörde weitergeleitet. Das liegt daran, dass der Gesetzgeber unter anderem in der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) festgelegt hat, dass der Alarm zunächst untersucht werden soll, bevor er offiziell gemeldet wird. Sprich: Im konkreten Fälschungsverdacht reicht es also nicht aus, den Alarmstatus im Alarm-Management-System auf »Eskaliert« zu setzen, um den Meldeverpflichtungen nachzukommen.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa