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Wie melde ich eine Arzneimittelfälschung?

Taucht in der Apotheke eine Arzneimittelpackung auf, bei der Fälschungsverdacht besteht, muss der Betrieb handeln. Was ist aber konkret zu tun, welche Behörde ist zuständig, wie wird die Schachtel gelagert und wer haftet am Ende?
AutorKontaktJennifer Evans
Datum 14.01.2025  09:00 Uhr

Wer haftet im Fall einer Fälschung?

Kommt es zu einem Abgabeverbot einer Arzneimittelpackung, dann handelt es sich um einen Sachmangel. Gemäß Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haftet dafür der Verkäufer, also der Großhändler – sofern die Apotheke den Fehler nicht selbst verursacht hat. Allerdings muss die Apotheke den Großhändler unverzüglich über einen Fälschungsverdacht informieren. Andernfalls verliert sie laut Handelsgesetzbuch (HGB) ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Ob es dann bei einer solchen Mängelanzeige aufgrund eines Fälschungsverdacht später eine Rückzahlung oder neue Ware für die Apotheke gibt, hängt vor allem von den individuell vereinbarten Vertragsbedingungen zwischen Offizin und Großhändler ab.

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