Wie kommen Krankenhäuser an Covid-19-Medikamente? |
Daniela Hüttemann |
16.04.2020 13:00 Uhr |
Die zuständige Krankenhausapotheke beziehungsweise versorgende Apotheke soll nun eine Plausibilitätsprüfung durchführen. Wie diese genau aussehen soll, ist in der Prozessbeschreibung nicht aufgeführt. Im Prinzip könne man nur prüfen, ob der Bogen komplett ausgefüllt ist und die Angaben nachvollziehbar sind, erläuterte Dr. Holger Knoth, Leiter der Krankenhausapotheke des Uniklinikums Dresden, auf Nachfrage der Pharmazeutischen Zeitung.
Anschließend trägt die Krankenhausapotheke die eigenen Daten vollständig in das Formular ein und wendet sich an die nächstgelegene vom Bundesgesundheitsministerium beauftragte Krankenhausapotheke, die von der Bundeswehr mit den Medikamenten beliefert wurde. Es gibt eine Liste, in der alle derzeit 65 verteilenden Krankenhausapotheken nach Bundesländern gelistet sind, die den Apothekerkammern zur Verfügung gestellt wurde. Apotheker können die nächstgelegene bevorratende Krankenhausapotheke bei ihrer Kammer erfragen.
Die zur Verteilung beauftragte Krankenhausapotheke gibt nun das gewünschte Arzneimittel an die bestellende Apotheke weiter. Die Regierung hat die Arzneimittel bezahlt, sodass die Bereitstellung kostenlos erfolgt. Um den Transport und die dafür anfallenden Kosten muss sich die bestellende Apotheke kümmern. Die abgebende Krankenhausapotheke muss die Weitergabe dokumentieren.
Die versorgende Apotheke gibt zum Schluss das Medikament an die anfordernde Station weiter. Bei der Applikation müssen die Ärzte regelmäßig und aktiv in kurzen Abständen auf mögliche unerwünschte Wirkungen prüfen, bestenfalls mit schriftlicher Dokumentation. Tritt ein Problem auf, muss der Patient umgehend informiert werden. Der Nutzen für den Patienten muss sorgfältig und kontinuierlich gegenüber dem Gefährdungspotenzial abgewogen werden, vor allem, wenn neue Beschwerden auftreten. Nebenwirkungen sollen unbedingt den Arzneimittelkommissionen, dem BfArM und den pharmazeutischen Unternehmen gemeldet werden.
Vorgeschrieben ist zudem eine ausführliche Dokumentation in der Patientenakte einschließlich des angewendeten Arzneimittels und seines Wirkstoffs, des Therapieplans, der Dosierung, des Auftretens unerwünschter Wirkungen und des klinischen Behandlungsverlauf.
Die Bestände der einzelnen Apotheken variieren. Das Uniklinikum Dresden hat derzeit schätzungsweise 30.000 Tabletten Chloroquin, 50.000 Tabletten Hydroxychloroquin, 3000 Tabletten Lopinavir/Ritonavir und deutlich weniger der japanischen Präparate auf Lager. Allerdings habe es bislang noch keine Anfrage gegeben.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.