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Pharmazeutische Dienstleistungen
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Wie der Einstieg gut gelingt

Pharmazeutische Dienstleistungen sind eine gute Option, um die eigene Apotheke erfolgreich und zukunftsträchtig aufzustellen und sich sichtbar heilberuflich gegen den Versandhandel zu positionieren. Aber wie kann das praktisch und effizient gelingen?
AutorKontaktKatja Renner
Datum 10.08.2023  11:00 Uhr

Leistungen bündeln

Die pDL können als Zusatzgeschäft begriffen werden, die in Leerlaufzeiten angeboten werden. Wird die erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation Bewohnern von Pflegeeinrichtungen angeboten, sind die Zeiten gut zu planen. Außerdem können direkt mehrere Medikationsberatungen nacheinander erbracht werden.

Oft ist die Kombination mehrerer pDL möglich und wird so wirtschaftlicher. Die meisten Patienten mit Polymedikation erhalten Antihypertonika, viele nutzen auch Inhalatoren gegen Asthma oder COPD. Im günstigen Fall können drei Dienstleistungen bei einem Patienten vorgenommen und abgerechnet werden. Vielfach ergibt sich im Gespräch auch ein Bedarf für eine Zusatzempfehlung, zum Beispiel ein neues Blutdruckmessgerät oder eine Wochen-Dosette für Patienten mit Polymedikation.

Dokumentation startklar?

Die Apothekenleitung sollte einen Mitarbeiter bestimmen und beauftragen, um die nötigen Dokumente, Räumlichkeiten und Materialien vorzubereiten. Das kann der Manager Pharmazeutische Dienstleistung (Kasten), aber auch eine von ihm angeleitete Person, zum Beispiel eine pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) sein. Alle Unterlagen dazu sind auf der Homepage der ABDA zu finden (www.ABDA.de/pharmazeutische-dienstleistungen).

Grundsätzlich ist zu entscheiden, ob die Vereinbarungen und Quittungen, die der Patient unterschreibt, digital oder per Papier und Ordner dokumentiert werden sollen. In jedem Fall müssen die Dokumente mindestens vier Jahre aufbewahrt werden. Einige Apotheken nutzen bereits digitale Tools, in denen die Patienten ihre Unterschrift leisten. Wird zunächst mit Papier gestartet, sollte man die Vordrucke der Vereinbarung zwischen Apotheke und Patient auf die Apothekendaten personalisieren.

Für die Dienstleistungen der Blutdruckmessung und der Inhalatorschulung, die auch ad hoc angeboten und erbracht werden können, sollten die Vordrucke zusammen mit der Checkliste (Inhalatorschulung) und dem Protokoll der Blutdruckmessung (Blutdruckmessung) sowie einem Sonderbeleg zur Abrechnung griffbereit am Handverkaufstisch liegen. Wird der Patient angesprochen und willigt ein, können ihm die Dokumente für die beiden Unterschriften (Einwilligung der Vereinbarung und Quittierung der Erbringung) direkt vorgelegt werden.

Bei der pDL »erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation« ist zusätzlich noch eine Vereinbarung zur Schweigepflichtentbindung von Apotheker und behandelndem Arzt zu unterschreiben. Falls der Patient dies ablehnt, kann man die Dienstleistung trotzdem erbringen. Allerdings erhält dann der Patient am Ende den Ergebnisbericht; für Rücksprachen mit dem Arzt zur Klärung etwaiger Fragen muss er zunächst nach seinem Einverständnis gefragt werden.

Für Privatpatienten gilt noch eine extra Regelung. Sie müssen eine zusätzliche Unterschrift leisten, damit die Apotheke die erbrachten pDL inklusive der Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch ein Rechenzentrum an den Nacht- und Notdienstfonds übermitteln darf.

Die pDL werden quartalsweise über den NNF abgerechnet. Die Apotheke muss für jede einzelne Dienstleistung einen Sonderbeleg bedrucken, den sie über ihr Rechenzentrum beim NNF abrechnen kann. Dabei hat jede Leistung ein eigenes Sonderkennzeichen. Wenn also bei einer erweiterten Medikationsberatung auch die Blutdruckmessung und die Inhalatorenschulung erfolgen, werden drei Sonderbelege mit den Patientendaten bedruckt.

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