Wer profitiert von der gesenkten Mehrwertsteuer? |
Ev Tebroke |
17.08.2020 15:18 Uhr |
Zudem bemängeln die Linken in der Anfrage, dass auch Apothekern und Generika-Herstellern aufgrund starrer unverändert hoher Abschlagsleistungen ein beträchtlicher finanzieller Schaden in Millionenhöhe entstünde. So müssen die Apotheken etwa durch die gesenkte Umsatzsteuer einen erhöhten Abschlagsanteil beim sogenannten Kassenabschlag hinnehmen. Regulär liegt dieser bei 1,77 Euro brutto je Arzneimittel. Bei dem bisherigen Umsatzsteuersatz von 19 Prozent betrug der auf die Apotheke entfallene Abschlagsanteil 1,49 Euro. Bei einem Steuersatz von 16 Prozent müssen sie nun 1,53 Euro zahlen. Die Regierung will daran nach eigenen Angaben aber nichts ändern. Man sehe keinen gesetzlichen Änderungsbedarf, heißt es.
»Der mit der Umsatzsteuersenkung verbundenen geringen Belastung der Apotheken stehen erhebliche Mehreinnahmen über die SARS-CoV-2 Arzneimittelversorgungsverordnung vom 20. April 2020 eingeführte und bis September 2020 befristetete Vergütung des Botendienstes gegenüber, dessen Verlängerung die Bundesregierung derzeit prüft«, heißt es in der Antwort des BMG. Die Bundesregierung plant, den Botendienst im Rahmen des geplanten Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) zu entfristen.
Was die Ausgestaltung der Rabattverträge betrifft, so habe die Bundesregierung die Kassen gebeten, mit ihren Vertragspartnern praktikable Lösungen hinsichtlich der Absenkung der Mehrwertsteuer zu finden.
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