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Kleine Anfrage der Linken

Wer profitiert von der gesenkten Mehrwertsteuer?

Rund 600 Millionen Euro sparen die Kassen im Arzneimittelbereich aufgrund der befristeten Mehrwertsteuersenkung. Bei den Versicherten kommt davon aber kaum etwas an, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken hervorgeht.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 17.08.2020  15:18 Uhr
Wer profitiert von der gesenkten Mehrwertsteuer?

Die Linkspartei geht nach eigenen Berechnungen davon aus, dass der Staat bei Gesundheitsprodukten durch die temporäre Absenkung der Umsatzsteuer auf rund eine Milliarde Euro verzichtet. In einer Kleinen Anfrage wollte die Bundestagsfraktion der Linken unter Federführung von Sylvia Gabelmann, Sprecherin für Arzneimittelpolitik und Patientenrechte, von der Bundesregierung wissen, wie viel davon bei den Bürgern ankommt. Die Antwort ist ernüchternd. Demnach profitieren vor allem die Krankenkassen. Allein im Arzneimittelbereich betragen deren Einsparungen nach Schätzungen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) rund 600 Millionen Euro. Bei den Versicherten kommt kaum etwas davon an, denn Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen bei Arzneimitteln bleiben unverändert hoch.

Zur Erinnerung, am 1. Juli trat eine befristete Absenkung der Mehrwertsteuer in Kraft. Bis zum 31. Dezember dieses Jahres gilt ein um 3 Prozent gesenkter Umsatzsteuersatz von nur noch 16 Prozent, der ermäßigte Steuersatz wurde von 7 auf 5 Prozent reduziert. Ziel dieser im Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz vom 29. Juni verankerten Regelung ist es unter anderem, den Coronavirus-bedingten Konjunktureinbruch aufzufangen und den Konsum wieder anzukurbeln. Laut Bundesfinanzministerium sollten vor allem Bürger mit niedrigem Einkommen von der Absenkung profitieren. Ob dieser Effekt wie gewünscht eingetreten ist, das hat die Linksfraktion im Bundestag nun nachgefragt.

Nach Ansicht der Linksfraktion sollte Verbrauchern vor allem auch im Gesundheitswesen die niedrigere Umsatzsteuer zugutekommen, etwa durch eine Reduzierung der Eigenbeteiligungen wie beispielsweise den Zuzahlungen. Derzeit habe die Absenkung bei verschreibungspflichtigen Medikamenten, die weniger als 50 Euro oder mehr als 100 Euro kosten, überhaupt keinen Effekt, denn die Zuzahlung betrage unverändert 5 oder 10 Euro, so die Kritik.

Die Bundesregierung erklärt dazu: In einzelnen Leistungsbereichen der Gesetzlichen Krankenversicherung könne die zeitlich befristete Senkung der Umsatzsteuer zur Absenkung von Eigenbeteiligungen und Zuzahlungen führen. »Eine darüber hinausgehende Reduzierung würde aber dem Sinn und Zweck von Eigenbeteiligungen und Zuzahlungen entgegenstehen.« Die Zuzahlungen seien ein Finanzierungsbeitrag zur Stärkung der Nachhaltigkeit und trügen zu einer ausgewogenen Lastenverteilung im Gesundheitswesen bei, heißt es in der Antwort.

Gabelmann kritisiert: »Ich lehne es grundsätzlich ab, dass Arzneimittel mit dem vollen Mehrwertsteuersatz belastet werden. Selbst wenn dieser abgesenkt wird, profitieren davon maßgeblich die Krankenkassen und nicht die Menschen. Vor allem Menschen mit niedrigem Einkommen trifft die Mehrwertsteuer prozentual wesentlich stärker als Reiche. Daher muss die Mehrwertsteuer für apothekenpflichtige Arzneimittel dauerhaft auf 7 Prozent reduziert werden«, fordert die Gesundheitspolitikerin.

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