Wenn die Stunde der Länder schlägt |
Cornelia Dölger |
07.08.2024 16:00 Uhr |
Nicht zustimmungspflichtige Gesetze wie das ApoRG kann der Bundestag ohne die Zustimmung des Bundesrats beschließen. Einige Optionen für die Länder gibt es aber dennoch. / Foto: Bundesrat
Nicht-zustimmungsbedürftige Gesetze kann der Bundestag ohne die Zustimmung des Bundesrats beschließen. Das ApoRG ist so eines – und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) scheint es wichtig zu sein, dass dies auch so bleibt; zumindest hat er am jüngsten Entwurf fürs Kabinett unlängst Änderungen zu Regelungen für ausländische Fachkräfte vornehmen lassen, um keine Zustimmungspflicht auszulösen.
Ganz außen vor sind die Länder trotzdem nicht. Und dass sie auf ihrem kritischen Standpunkt zu zentralen Inhalten des ApoRG wie der »Apotheke light« beharren, haben sie immer wieder kundgetan. Auch die Landesgesundheitsministerinnen und -minister haben bei ihrer Hauptkonferenz (GMK) im Juni per Beschluss die Stärkung der lokalen Apotheken gefordert sowie der »Apotheke light« eine Absage erteilt.
Gegenüber der PZ ergab sich nun ein ähnliches Bild: Alle angefragten Ministerinnen und Minister äußerten sich erneut kritisch, und zwar durch die Parteien hindurch, Ampel wie Opposition. »Apotheken ohne Apotheker« sind demnach mit ihnen nicht zu machen.
So warnte Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU), die Pläne für »Apotheken light« könnten dazu führen, dass das Netz an vollversorgenden öffentlichen Apotheken reiße.
Das CDU-geführte NRW-Gesundheitsministerium ergänzte, dass es Filialapotheken ohne apothekerliche Aufsicht, so wie im Gesetzentwurf vorgesehen, ablehne. »Es braucht eine ausdrückliche Klarstellung, dass die Präsenz eines Apothekers im Grundsatz jederzeit erforderlich ist.«.
Hessens Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) sagte zur PZ, für die hessische CDU-SPD-Landesregierung sei klar, dass man die Apotheken stärken müsse und die vorhandenen Strukturen nicht schwächen dürfe. »Wir stehen deshalb an der Seite der Apothekerinnen und Apotheker in Hessen und setzen uns gemeinsam mit ihnen dafür ein.«
Das grün geführte Landesgesundheitsministerium Baden-Württemberg bekennt sich ebenfalls klar zur inhabergeführten Apotheke und lehnt die »Apotheke light« ab, da diese »keinen adäquaten Ersatz« für die bestehenden Versorgungsstrukturen darstelle.