Wenn die Stunde der Länder schlägt |
Cornelia Dölger |
07.08.2024 16:00 Uhr |
Doch auch wenn er Namensgeber ist: Ein Einspruch kommt äußerst selten vor, denn dazu müssten alle anderen Mittel ausgeschöpft sein, was so gut wie nie passiert. Sämtliche Vermittlungsverfahren müssten gescheitert sein, zudem wäre ein solcher Schritt nur bei einem Gesetz von immenser politischer Tragweite vorstellbar, bei dem Bund und Länder noch dazu heillos über Kreuz liegen müssten. Das ist beim ApoRG – auch wenn sich viel Gesprächsbedarf abzeichnet und selbst innerhalb der Ampel noch nicht alle Uneinigkeit abgeräumt ist – wohl nicht der Fall.
Viel wahrscheinlicher ist also, dass der Vermittlungsausschuss angerufen und das Gesetz dadurch ausgebremst wird. Für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses müsste die absolute Mehrheit im Bundesrat stimmen; kommt diese nicht zustande, ist das Einspruchsgesetz automatisch vom Bundesrat gebilligt.
Die Mehrheiten im Bundesrat resultieren aus den Regierungen der Länder, in denen es zurzeit 13 verschiedene Koalitionsmodelle gibt – genug Stoff also für einige Rechen- und Farbenspiele.
Für eine Mehrheit für die Anrufung des Vermittlungsausschusses braucht es im Bundesrat mindestens 35 der 69 Stimmen. Für einen Einspruch reicht ebenfalls eine absolute Mehrheit. Schlagkräftiger wäre allerdings eine Zweidrittelmehrheit, also 46 Stimmen, denn der Bundestag kann den Einspruch nur mit gleicher Mehrheit zurückweisen – und auf zwei Drittel der Stimmen kommt die Ampel im Bundestag nicht.
An allen Landesregierungen außer in Bayern, wo die CSU mit den Freien Wählern regiert, ist mindestens eine der Ampelparteien beteiligt. Im Bundesrat würde also wohl nur Bayern die strikt kritische Haltung der Union gegenüber zentralen Inhalten des ApoRG in Reinform widerspiegeln – in Stimmen läge man damit bei 6. Die Länder haben je nach Einwohnerzahl 3 bis 6 Stimmen, es darf nur einheitlich abgestimmt werden.
Würde man die Stimmen aller Landesregierungen addieren, an denen die CDU beteiligt ist, wäre das Gewicht hingegen spürbar: Auf insgesamt 43 Stimmen käme man mit den Stimmen aus Bayern (6), Baden-Württemberg (6), Berlin (4) , Brandenburg (4), Hessen (5), NRW (6), Sachsen (4), Sachsen-Anhalt (4) und Schleswig-Holstein (4). Für den Vermittlungsausschuss würde das locker reichen, ebenso für einen Einspruch mit absoluter Mehrheit.
Zuletzt kam auch aus Reihen der SPD vermehrt Kritik am ApoRG auf. Was wäre, wenn alle 12 Länder mit SPD-Regierung beziehungsweise -koalition einheitlich pro Vermittlungsausschuss beziehungsweise Einspruch im Bundesrat abstimmen würden? Es wäre eine satte Mehrheit von ebenfalls 43 Stimmen, für eine Zweidrittelmehrheit für den schlagkräftigeren Einspruch würde es aber auch in diesem Szenario nicht reichen.