| Alexandra Amanatidou |
| 06.03.2026 13:00 Uhr |
Allerdings dürfen Apotheken nicht einfach so schließen, denn die Arzneimittelversorgung muss gewährleistet werden. »Apotheken unterliegen als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge besonderen gesetzlichen Verpflichtungen«, schreibt die Apothekerkammer Brandenburg beispielsweise auf Anfrage der PZ. Die Regelungen zu Öffnungszeiten sind teilweise Ländersache.
Von mehreren Kammern hat die PZ die Rückmeldung erhalten, dass Apotheken montags bis freitags geöffnet sein müssen, und zwar mindestens sechs Stunden an vier Tagen zwischen 8 und 20 Uhr – in Brandenburg und Thüringen zwischen 9 und 18 Uhr, in Rheinland-Pfalz zwischen 8 und 18:30 Uhr sowie in Sachsen und Sachsen-Anhalt zwischen 8 und 18 Uhr. An einem Tag unter der Woche, meistens mittwochs, dürfen Apotheken auch drei Stunden am Stück geöffnet haben.
Dennoch ist es möglich, sich mit einem Antrag an die Kammer davon zu befreien. Was das angeht, sind manche Kammern »liberaler«, wie sie selbst gegenüber der PZ sagten, und genehmigen solche Anträge einfacher. Die Kammer Baden-Württemberg teilte dagegen auf Anfrage der PZ mit: »Einzelpersonen haben selbstverständlich das Recht, an Demonstrationen oder Streiks teilzunehmen, der laufende Betrieb der Apotheke muss aber sichergestellt sein. Eine Schließung für die Teilnahme am Frauenstreik ist daher nicht erlaubt und kann auch nicht von der Kammer gestattet werden.«
Auch nicht möglich wäre die Teilnahme für Apotheken, die an diesem Tag zum Notdienst eingeteilt sind. Diese können grundsätzlich nicht von der Dienstbereitschaft befreit werden. »In Betracht käme aber, dass diese Apotheke mit einer anderen Apotheke ihren Dienst tauscht, die an diesem Tag nicht an einem Streik teilnehmen möchte«, schreibt etwa die Apothekenkammer Thüringen. Bei den anderen Kammern kann es anders aussehen.
Wenn nur eine Apotheke einen Antrag stellen und an dem Tag geschlossen bleiben würde, wäre das für die meisten Orte kein Problem. Doch was würde passieren, wenn alle Frauen, die in Apotheken arbeiten, ihre Arbeit für einen Tag niederlegen würden? Die Arzneimittelversorgung wäre nicht mehr gewährleistet, denn laut den Daten der ABDA aus dem Jahr 2024 liegt der Frauenanteil bei allen erfassten Arbeitsplätzen in Apotheken bei 89,2 Prozent, inklusive PTA und PKA. Unter den Approbierten machen Frauen immerhin 74,1 Prozent der Beschäftigten aus.
Der Internationale Frauentag, der jährlich am 8. März begangen wird, ist ein weltweiter Aktionstag für Gleichberechtigung und Frauenrechte. Er entstand im frühen 20. Jahrhundert als Kampftag für das Frauenwahlrecht und hat sich zu einem Tag entwickelt, an dem Forderungen nach Lohngleichheit, Selbstbestimmung und Schutz vor Gewalt erhoben werden.
Ein Frauenstreik ist eine organisierte Arbeitsniederlegung von Frauen, mit der auf geschlechtsspezifische Diskriminierung, die ungleiche Bezahlung von Frauen (Gender Pay Gap) sowie die ungleiche Verteilung unbezahlter Sorgearbeit (Care-Arbeit) aufmerksam gemacht werden soll. Durch das Ausbleiben bezahlter und unbezahlter Arbeit soll die Relevanz weiblicher Arbeit für die Gesellschaft sichtbar gemacht und für Gleichstellung gekämpft werden.