Welchen Impfstoff sollten Säuglinge jetzt bekommen? |
Christina Hohmann-Jeddi |
02.11.2021 14:54 Uhr |
Der Impfstoff Infanrix kann bei Säuglingen ab dem vollendetem zweiten Lebensmonat eingesetzt werden. / Foto: Adobe Stock/andrey
Infanrix ist zur Grundimmunisierung gegen Diphtherie, Tetanus und Pertussis (DTaP) ab vollendetem zweitem Lebensmonat bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr zugelassen. Der Impfstoff ist voraussichtlich erst ab Januar 2022 wieder lieferbar, informiert das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) auf seiner Website. Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat aktuell eine Empfehlung erarbeitet, wie in der Zeit des Lieferengpasses dennoch Grundimmunisierung gegen die genannten Erreger vorgenommen werden können.
Anstehende Impfungen sollten je nach Verfügbarkeit mit einem höhervalenten Impfstoff, der entweder die zusätzlichen Komponenten Polio und Haemophilus influenzae b (DTaP-IPV-Hib) oder Polio, Haemophilus influenzae b und Hepatitis B (DTaP-IPV-Hib-HepB) enthält, gemäß altersentsprechender Empfehlung durchgeführt werden. Die beiden Fünffachimpfstoffe Infanrix®-IPV-Hib von Glaxo-Smith-Kline und Pentavac® von Sanofi sind laut Fachinformationen ab einem Alter von zwei Monaten anwendbar, eine obere Altersgrenze ist nicht genannt, heißt es in der Empfehlung. Der Sechsfachimpfstoff Infanrix®-Hexa ist laut Fachinformation im Säuglings- und Kleinkindalter anwendbar, für die beiden anderen Sechsfachimpfstoffe Hexyon® von Sanofi und Vaxelis® von MSD gilt dies ab einem Alter von sechs Wochen bis zum Kleinkindalter.
Zur Grundimmunisierung gegen Haemophilus influenzae Typ b reiche ab dem Alter von zwölf Monaten eine Impfstoffdosis aus, so die STIKO. Trotzdem können die oben genannten Fünf- und Sechsfachimpfstoffe zur Komplettierung der übrigen Impfungen verwendet werden. Negative Auswirkungen aufgrund der überzähligen Hib-Impfstoffdosen seien nicht zu befürchten. Schließlich weist die STIKO darauf hin, dass, wenn eine mit Infanrix begonnene Impfserie mit einem höhervalenten Impfstoff fortgesetzt werde, darauf zu achten sei, dass die für eine vollständige Grundimmunisierung vorgesehene Anzahl von Impfstoffdosen gegen Polio und Hepatitis B gegebenenfalls mit Einzelimpfstoffen komplettiert werden müsse.