| Lukas Brockfeld |
| 24.08.2026 10:30 Uhr |
Ab September gibt es neue Honorare für Impfungen in Apotheken. / © ABDA
Außerdem trat am 15. Oktober 2025 ein neuer Vertrag zur Durchführung und Abrechnung von Impfungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband in Kraft. Laut dem Vertrag sollen die Honorare für die Impfungen regelmäßig angepasst werden.
Als Basis dient dabei das aktuelle Honorar für die jeweilige Impfleistung aus allen Impfvereinbarungen der Kassenärztlichen Vereinigungen, gewichtet nach den GKV-Versichertenanteilen. Die erste dieser Anpassungen erfolgt am 1. September 2026.
Der DAV hat daher einen neuen Leitfaden für die Apotheke mit Handlungsempfehlungen für die Abrechnung von Schutzimpfungen gegen Influenza und das Coronavirus herausgegeben. In diesem wird im Detail erklärt, welche Vergütungen für welche Leistungen gelten und wie diese abzurechnen sind. Das 13-seitige Dokument geht dabei auf die Gesetzliche und die private Krankenversicherung ein.
Den vollständigen Leitfaden finden Sie hier auf der Website der ABDA.