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Coronavirus-Tests

Welche Auswirkungen hätte eine Testpflicht für Apotheken?

Seit einigen Tagen werden die Vor- und Nachteile einer einheitlichen Coronavirus-Testpflicht für Unternehmen diskutiert. Am morgigen Dienstag will die Bundesregierung in der Kabinettssitzung weitere Details zur Einführung klären. Die verantwortlichen Ressorts sprachen sich jedoch bereits dafür aus. Für Apotheken wird die Einführung einer Testpflicht aus zweierlei Hinsicht spannend.
Charlotte Kurz
12.04.2021  15:30 Uhr

Kein Zwang zur Teilnahme an Tests

Für das Apothekenpersonal könnte eine solche Testpflicht aus zweierlei Hinsicht spannend werden: Da Apothekenangestellte meist mit direktem Kundenkontakt arbeiten, würden Apothekeninhaber dazu verpflichtet werden, ihrem Personal regelmäßig Schnell- oder Selbsttests zur Verfügung zu stellen. Allerdings hätten Apotheken- und Filialleitungen keine Möglichkeit, ihre Angestellten zur Teilnahme an den Tests zu zwingen, meint Minou Hansen, Leiterin der Rechtsabteilung der Apothekengewerkschaft Adexa. Dies wäre nur möglich, wenn ein örtlicher, hoher Infektionsausbruch bestünde. Dann könnte die Apothekenleitung anordnen, dass Angestellte nur mit negativem Testergebnis in der Offizin arbeiten dürfen. »Ohne entsprechende landesrechtliche Verordnungen dürften damit aber keine finanziellen Einbußen verbunden sein«, so Hansen.

Zudem könnte eine Testpflicht für Unternehmen verstärkt Kooperationen zwischen Apotheken und Betrieben fördern. Bislang bieten einige Apotheken bereits vereinzelt Betriebstestungen an. Dafür schicken Unternehmen ihre Mitarbeiter zu Testungen in eine benachbarte Apotheke. Die Mitarbeiter erhalten von den Apotheken Zertifikate mit den Test-Ergebnissen. Diese Tests sind im Rahmen der kostenlosen Bürgertests aber zurückgegangen, berichteten zuletzt Apotheker der PZ. Falls eine Testpflicht kommen wird, könnten auch die Betriebstestungen in Apotheken wieder zunehmen.

Eine solche Testpflicht für Unternehmen könnte entweder im Rahmen der geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes oder über eine Verschärfung der Arbeitsschutzverordnung eingeführt werden. Denn neben der Testpflicht sollen zudem weitere verschärfte Corona-Maßnahmen auf Bundesebene im Bundestag beschlossen werden. So sieht es der aktuelle Entwurf eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vor.

Regierung drängt auf bundeseinheitliche Regeln

Darin heißt es, dass zwei »wesentliche Lücken« im Infektionsschutzgesetz geschlossen werden sollen. Zum einen soll die bereits mit Bund und Ländern vereinbarte Notbremse, die ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 eingeführt werden soll, auch in das Infektionsschutzgesetz geschrieben werden. Damit könnten unter anderem bald bundesweit nächtliche Ausgangsbeschränkungen eingeführt werden. Zudem wollen Union und SPD erreichen, dass die Bundesregierung dazu ermächtigt wird, bundesweit einheitliche Corona-Maßnahmen per Rechtsverordnung erlassen zu können. Diese Verordnungen benötigen dann nur noch die Zustimmung des Bundesrats.

Bislang galt: In den Videokonferenzen von Merkel und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer wurden gemeinsam Corona-Maßnahmen besprochen. Die einzelnen Bundesländer setzten diese rechtlich im Nachgang in ihren jeweiligen Corona-Landesverordnungen um. Nun soll die Pandemie mittels bundeseinheitlichen Regeln bekämpft werden. Die Abstimmung des Entwurfs erfolgt am morgigen Dienstag im Bundeskabinett der Regierung. Dort soll auch über die Einführung der Testpflicht für Betriebe entschieden werden.

Danach soll das Infektionsschutzgesetz möglichst bald verabschiedet werden. Laut Unions-Fraktionschef Ralph Brinkhaus soll das Gesetz als Einspruchsgesetz auch ohne die Zustimmung des Bundesrats den Bundestag passieren. Zudem soll die Gesetzesänderung möglichst zügig durch den Bundestag gehen. Theoretisch ist es möglich, dass das Gesetz in erster, zweiter und dritter Beratung einschließlich der Schlussabstimmung am gleichen Tag beschlossen wird. Dafür ist eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Bundestagsabgeordneten nötig. Auch aus diesen Gründen wirbt die Große Koalition bei den Oppositionsparteien für Zuspruch des Gesetzes.

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