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Covid-19-Impfung

Weitere Unklarheiten bei digitalen Impfnachweisen

Bereits ab Mitte Mai könnten die digitalen Covid-19-Impfnachweise erzeugt und genutzt werden. Noch ist sich die Politik aber uneinig, ob Apotheken bei der nachträglichen Erzeugung mithelfen sollen oder nicht. Ein entsprechender Bericht des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) sieht die Hilfe der Apotheken nicht vor. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) traut diese Aufgabe den Pharmazeuten jedoch zu, teilte er am Freitag mit.
Charlotte Kurz
07.05.2021  12:30 Uhr
Weitere Unklarheiten bei digitalen Impfnachweisen

Eigentlich will die Große Koalition die Apotheken bei der Erzeugung digitaler Impfnachweise miteinbinden. Denn: Millionen Menschen sind bereits gegen Covid-19 geimpft, haben aber nur einen analogen Impfnachweis als Formular oder in Form eines Eintrags in den Impfpass. Um künftig einfacher nachzuprüfen, ob jemand gegen Covid-19 geimpft ist, will Deutschland in Abstimmung mit der Europäischen Union (EU) einen digitalen Impfnachweis einführen. Dieser soll auch nachträglich erzeugt werden können. Und genau hier sollen die Apotheken ins Spiel kommen, um die Arztpraxen und Impfzentren zu entlasten. Mit einem entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes, in dem die Apotheker explizit vorgesehen sind, befasste sich am gestrigen Donnerstag erstmalig der Bundestag. Als nächstes wird sich der Gesundheitsausschuss des Bundestags mit der Einbindung der Apotheken beschäftigen.

Beim Deutschen Ärztetag hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) diese Woche allerdings angekündigt, dass die Einbindung der Apotheken nochmals geprüft werde. Denn: Die analogen Impfbücher weisen keine allzu hohe Fälschungssicherheit auf. Arztstempel und -Unterschrift sowie der Aufkleber, der die Chargennummer des Impfstoffs enthält könnten laut Spahn leicht gefälscht werden. Wenn viele Stellen die Nachweise übertragen können, ohne dass sie selbst die Impfungen durchgeführt hätten, steige auch die Gefahr, dass die Fälschungen nicht erkannt werden, so der Minister. In einem aktuellen Sachstandsbericht aus seinem Ministerium, der der PZ vorliegt, werden die Apotheken bei dieser Frage zudem gar nicht mehr erwähnt. Dort heißt es: Der digitale Impfnachweis »wird prospektiv insbesondere in der Arztpraxis oder im Impfzentrum generiert.«

Werden die Apotheken bei dieser Aufgabe also doch nicht mehr berücksichtigt? In der Bundespressekonferenz am Freitag gab Spahn auf Nachfrage der PZ hierzu keine konkrete Antwort. Die Einbindung der Apotheken werde derzeit weiter geprüft, so Spahn vage. Allerdings sagte er auch: »Gleichwohl traue ich das auch Apothekern zu, die müssen jeden Tag Dokumente prüfen. Jedes Rezept ist ja ein Dokument und es gibt auch viele Rezeptfälscher.« Apotheker seien damit geübt darin Dokumente auf ihre Echtheit zu prüfen. »Insofern traue ich das ihnen unbedingt auch zu, das zu machen«, betonte Spahn. Die endgültige Entscheidung wer die Impfnachweise nachträglich erzeugen soll, werde sich in den nächsten zwei bis drei Wochen entscheiden.

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