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Desinfektionsmittel

Weitere Befugnisse für Apotheken

Die Bundesstelle für Chemikalien hat die Ausnahmeregeln zur Herstellung von Desinfektionsmitteln in Apotheken erweitert. Diese umfassen jetzt auch Ethanol-, Chloramin-T- und Natriumhypochlorit-haltige Mittel zur Flächendesinfektion.
Christina Müller
03.04.2020  13:12 Uhr

Mittel zur Händedesinfektion sind schon lange knapp. Aus diesem Grund erließ die bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) angesiedelte Bundesstelle für Chemikalien bereits am 4. März eine Allgemeinverfügung, die den Apotheken in Deutschland die Herstellung bestimmter Handdesinfektionsmittel gestattet. Normalerweise ist dies nicht erlaubt, da die Produkte als Biozide und nicht als Arzneimittel gelten. Gemäß Biozidverordnung ist das Anmischen in Apotheken ohne Ausnahmegenehmigung verboten.

Mit Blick auf die derzeit grassierende Coronavirus-Pandemie und die stark erhöhte Nachfrage nach Desinfektionsmitteln stellte die zuständige Behörde den Offizinen einen Freifahrtschein aus: Sofern die Allgemeinverfügung nicht vorher schon widerrufen wird, dürfen sie bis Ende August bestimmte Handdesinfektionsmittel anfertigen. In weiteren Allgemeinverfügungen wurde unterdessen konkretisiert, welche Händedesinfektionsmittel für Privatpersonen und welche für berufsmäßige Verwender wie Krankenhäuser und Arztpraxen hergestellt werden dürfen.

Jetzt geht die Bundesstelle für Chemikalien noch einen Schritt weiter. Am gestrigen Donnerstag machte sie mit einer weiteren Allgemeinverfügung den Weg frei für die Herstellung von Flächendesinfektionsmitteln mit den Wirkstoffen Ethanol (80 Prozent V/V), Chloramin T (2,5 Prozent w/w in wässriger Lösung) und Natriumhypochlorit (0,5 Prozent w/w in wässriger Lösung). Die Abgabe ist auf berufliche Verwender beschränkt. »Insbesondere besteht eine zunehmende Knappheit dieser

Produkte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen«, heißt es in dem Schreiben.

Die Antworten auf in diesem Zusammenhang häufig gestellte Fragen hat die BAuA auf ihrer Website zusammengefasst. Eine aktuelle Handlungshilfe will die ABDA in Kürze vorlegen.

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