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Grippeimpfung

Weg frei für Impf-Projekte in den Apotheken

Die Bundesapothekerkammer hat die Leitlinie zur Grippeschutzimpfung in Apotheken sowie die dazu nötigen Fortbildungsinhalte verabschiedet.
AutorKontaktDaniela Hüttemann
Datum 16.06.2020  15:14 Uhr

Wer darf in der Apotheke geimpft werden?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung allen Personen ab 60 Jahren sowie Risikogruppen wie chronisch Kranken, Schwangeren und medizinischem Personal. Die Modellprojekte sollen sich aber nicht nur auf die empfohlenen Gruppen beschränken, sondern allen Personen ab 18 Jahren, die sich gegen Influenza impfen lassen wollen, offen stehen, um die Impfquoten spürbar zu erhöhen. Teilnehmen können nur gesetzlich Krankenversicherte, deren Krankenkasse eine entsprechende Vereinbarung mit den teilnehmenden Apotheken vereinbart hat.

Apotheker sollen nur Fertigspritzen verimpfen (mit oder ohne beiliegende Kanüle), und zwar ausschließlich intramuskulär. Personen, die nur subkutan geimpft werden dürfen, wie Patienten unter oraler Antikoagulation, dürfen nicht in der Apotheke geimpft, sondern müssen an einen Arzt verwiesen werden. Letzeres gilt auch für Schwangere und Minderjährige. Zu den weiteren Kontraindikationen zählen akute Infektionen, ein fieberhafter Infekt mit einer Temperatur über 38,5 Grad Celsius, Überempfindlichkeit gegen einen Bestandteil des Impfstoffes (zum Beispiel Gentamicin, Neomycin oder Hühnereiweiß, je nach Produkt) sowie geplante operative Eingriffe innerhalb der nächsten drei Tage.

Der Leitfaden enthält ein Fließschema, wie genau vorzugehen ist und was bei jedem einzelnen Schritt, von der Aufklärung und Einwilligung über Hygiene- und Arbeitsschutzmaßnahmen, den eigentlichen Impfvorgang bis zur Dokumentation und Entsorgung zu beachten ist.

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