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Handlungsempfehlungen

Was tun bei Verdacht auf Coronavirus?

Mit Zunahme der SARS-CoV-2-Infektionen in Deutschland steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass Patienten in der Apotheke den Verdacht äußern, sich mit dem neuen Erreger angesteckt zu haben. Wann ist ein Verdacht begründet? Und wie handelt man in dieser Situation richtig?
AutorKontaktChristina Hohmann-Jeddi
Datum 27.02.2020  15:10 Uhr
Was tun bei Verdacht auf Coronavirus?

Das neue Coronavirus SARS-CoV-2 ruft in erster Linie Erkrankungen der Atemwege hervor. Als Symptome können laut Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) daher Husten, Schnupfen, Halskratzen und Fieber auftreten, einige Betroffene leiden auch an Durchfall. Neben diesen unkomplizierten Verläufen kann bei einem Teil der Patienten die Infektion auch mit einem schwereren Verlauf einhergehen und zu Atemproblemen und Lungenentzündung bis hin zur Sepsis zu führen. Die schwere durch das Virus verursachte Lungenerkrankung wird als Covid-19 bezeichnet.

Wie ein Verdacht auf Covid-19 abgeklärt wird und welche Maßnahmen ergriffen werden sollten, hat das RKI in einem Flussschema zusammengestellt. »Patienten, die eine SARS-CoV-2-Infektion bei sich vermuten, sollten nicht unangemeldet in der Hausarztpraxis auftauchen, sondern vorher mit der Praxis oder dem Gesundheitsamt telefonieren«, sagte RKI-Präsident Professor Dr. Lothar Wieler heute bei einer Pressekonferenz in Berlin. Was als Verdachtsfall gilt, ist vom RKI klar definiert: Als begründeter Verdachtsfall gelten Personen, die unspezifische Allgemeinsymptome oder akute respiratorische Symptome jeder Schwere zeigen und Kontakt mit einem bestätigtem Covid-19-Fall bis maximal 14 Tage vor Erkrankungsbeginn hatten.

Als begründet gilt ein Verdacht auch, wenn die Person akute respiratorische Symptome jeder Schwere mit oder ohne Fieber hat und sich bis maximal 14 Tage vor Einsetzen der Symptome in einem Coronavirus-Risikogebiet aufgehalten hat. Zu den Risikogebieten zählen derzeit China, vor allem die Provinz Hubei, und Provinzen in Südkorea, Italien und im Iran. Ein begründeter Verdachtsfall sollte an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden, das auf der Website des RKI nach Postleitzahl gesucht werden kann.

Von den begründeten Verdachtsfällen sind solche abzugrenzen, bei denen zunächst eine differenzialdiagnostische Abklärung erfolgen sollte. Hierzu zählen laut RKI Personen mit akuten respiratorischen Symptomes jeder Schwere mit oder ohne Fieber, die sich bis maximal 14 Tage vor Erkrankungsbeginn in Regionen mit Covid-19-Fällen aufgehalten hatten oder Kontakt mit bislang unbestätigten Verdachtsfällen hatten. Außerdem fallen in diese Gruppe auch Personen, die klinische oder radiologische Hinweise auf eine virale Pneumonie aufweisen, und bei denen keine Alternativdiagnose, aber auch kein erfassbares Expositionsrisiko vorliegt. Diese Fälle sollten dem Gesundheitsamt noch nicht gemeldet werden.

Bei allen Verdachtsfällen, den begründeten und den noch abzuklärenden, findet eine Abwägung statt, ob sie aufgrund der Schwere der Symptome stationär aufgenommen werden müssen oder eventuell zu Hause betreut werden können. Leicht erkrankte Patienten ohne Risikofaktoren für Komplikationen (wie Immunsuppression, relevante chronische Grunderkrankungen, hohes Alter oder Schwangerschaft) können bei Gewährleistung einer ambulanten Betreuung durch einen behandelnden Arzt – sowie im Austausch mit dem zuständigen Gesundheitsamt im Falle eines begründeten Verdachtsfalls – bis zum Vorliegen der endgültigen Untersuchungsresultate zur Bestätigung oder zum Ausschluss einer Covid-19-Verdachtsdiagnose in das häusliche Umfeld zurückkehren.

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