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Schweigepflicht, Strafanzeige
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Was tun bei Impfpassfälschungen in der Apotheke?

Die digitalen Covid-19-Impfzertifikate bestimmen gerade häufig den Alltag der Apotheken. Oftmals sind die Pharmazeuten deshalb mit potenziell gefälschten Impfpässen in der Offizin konfrontiert. Rechtsexperten geben Tipps, wie sich Apotheker in einem solchen Fall am besten zu verhalten haben. Sofort Strafanzeige bei der Polizei zu stellen, sei aber oft nicht ratsam.
AutorKontaktCharlotte Kurz
Datum 03.12.2021  18:00 Uhr

Wichtig: Immer rechtlich absichern

Klar ist: Die Schweigepflicht ist nicht zu unterschätzen, auch nicht bei der Frage, wie mit Impfpassfälschern in der Apotheke umzugehen ist. Zudem gilt in rechtlichen Fragen immer die Abwägung und Entscheidung in einem Einzelfall, vor pauschalen Zusagen wie etwa durch die Generalstaatsanwaltschaften warnt der Rechtsanwalt Laut. Wer in einem solchen Fall jedoch Strafanzeige stellen möchte, könne das nur nach Prüfung und Abwägung potentieller Risiken im konkreten Einzelfall tun, sei dazu aber nicht verpflichtet, betonte auch nochmal Laskowski von der Kammer Bayern. Er empfiehlt deshalb allen Apothekern: »Wer sich entschließt, Strafanzeige stellen zu wollen, der sollte sich vorher zum Beispiel bei der Staatsanwaltschaft beraten lassen und sich verbindlich bestätigen lassen, dass die Nicht-Einhaltung der Schweigepflicht in diesem Fall straffrei bleibt«. Für alle, denen das angesichts des fordernden Apothekenalltags aber zu umständlich sei, habe er größtes Verständnis.

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