Was steht an für die Apotheken? |
Und noch ein Vorhaben der Ampel steht für das Jahr 2023 auf der politischen To-do-Liste: ein Bürokratiegesetz. Dies soll Ärzte, Patienten und Apotheken von unnötigem Dokumentationsballast befreien und so die Gesundheitsversorgung optimieren.
Teil 1 des 7-teiligen Beitrags zum Ausblick auf das Jahr 2023 / Foto: Sebastian Erb
Teil 1: Was steht an für die Apotheken?
Teil 2: Dienstleistungen sollen durchstarten
Teil 3: »Gesetze müssen Apotheken stärken«
Teil 4: Diese Wirkstoffe sind auf der Zielgeraden
Teil 5: Klimawandel schadet der Psyche
Teil 6: »Eine Frage der Fairness«
Teil 7: Einige Apotheken sind zögerlich
Im Koalitionsvertrag liest sich das so: »Durch ein Bürokratieabbaupaket bauen wir Hürden für eine gute Versorgung der Patientinnen und Patienten ab. Die Belastungen durch Bürokratie und Berichtspflichten jenseits gesetzlicher Regelungen werden kenntlich gemacht. Wir verstetigen die Verfahrenserleichterungen, die sich in der Pandemie bewährt haben.« Apotheker dürfen auf das Beibehalten der erleichterten Arzneimittelabgabe im Rahmen von Rabattverträgen hoffen. Zudem könnte es endlich zur Abschaffung der zeitfressenden Regeln zur Präqualifizierung kommen.
Und sonst? War da nicht noch etwas? Ach ja: Das E-Rezept kommt! Laut Gematik soll ab Mitte 2023 das Einlösen mittels elektronischer Gesundheitskarte (EGK) beschleunigt werden. Dann sollen E-Rezepte in den Apotheken auch per EGK einfach und sicher eingelöst werden können. Das BMG will das E-Rezept bis 2025 als Standard in der Arzneimittelversorgung etabliert haben. Dann sollen 80 Prozent der gesetzlich Versicherten über eine elektronische Patientenakte (EPA) verfügen, heißt es im Eckpunktepapier zur Digitalisierungsstrategie.