Was steht an für die Apotheken? |
Ein weiterer Schwerpunkt der Gesundheitspolitik liegt auf der Krankenhausreform. Dazu hat das Bundesgesundheitsministerium Anfang Dezember ein Eckpunktepapier vorgelegt. Für das erste Quartal 2023 ist auch eine Reform der Notfallversorgung angekündigt. Für die Apotheken ist zudem die geplante Neuregelung für Botendienste relevant.
Im Koalitionsvertrag heißt es zur Optimierung der Notfallversorgung: »Die Arzneimittelversorgung durch Apotheken an integrierten Notfallzentren in unterversorgten Gebieten verbessern wir durch flexiblere Vorgaben in der Apothekenbetriebsordnung (ApoBetrO).« Dabei geht es um eine Bevorratung mit Notfallmedikamenten in Notfallzentralen und ein mögliches Dispensierrecht für diese Medikamente. Außerdem plant die Koalition, den Nacht- und Notdienstfonds zu einem »Sicherstellungsfonds« weiterzuentwickeln, um »eine Verordnungsfähigkeit für Notfallbotendienste in der ambulanten Notfallversorgung« zu schaffen, wie es im Koalitionsvertrag heißt.
Apotheken auf dem Land und in strukturschwachen Regionen kämpfen oft ums Überleben. Dringend nötig ist ihre punktgenaue Stärkung. / Foto: Adobe Stock/doganmesut
Wie ein solcher Sicherstellungsfonds funktionieren soll, der die Notdienstversorgung in ländlichen Regionen mit nur wenigen Apotheken finanziell attraktiver machen soll, ist derzeit noch offen. Ein Modell für Sicherstellungszuschläge hatten die Grünen vor einigen Jahren vorgelegt. Es sieht vor, dass wirtschaftlich starke Apotheken einen Teil ihres Umsatzes in einen Fonds zahlen, aus dem kleinere Apotheken dann höhere Abschläge für gewisse Leistungen wie etwa Notdienste erhalten können.
Grundsätzlich soll ein weiteres neues Gesetz die Strukturen der Gesundheitsversorgung neu aufstellen und so mehr Effizienz garantieren. Ein Fokus liegt dabei auf der Stärkung der Apotheken auf dem Land und in strukturschwachen Regionen. Strukturveränderungen müssten dabei punktgenau erfolgen, damit sie zielführend sind, hatte Overwiening zuletzt betont.
Was genau die Politik hier plant, ist unklar. Fakt ist aber, dass das Fremdbesitzverbot unangetastet bleibt. Die FDP, zeitweise Befürworter eines Versorgungsmodells mit Apothekenketten, hat das Thema für beendet erklärt. »Die Diskussion darüber ist vorbei,« so deren gesundheitspolitischer Sprecher Professor Andrew Ullmann jüngst im PZ-Podcast.