Das ändert sich 2025 für Apotheken |
Im kommenden Jahr wird die elektronische Patientenakte flächendeckend eingeführt. Das ist nur eine der Neuregelungen, die 2025 in Kraft tritt. / © Adobe Stock/Romolo Tavani
Nach dem Ampel-Aus und den vorgezogenen Neuwahlen am 23. Februar 2025 ist das Apotheken-Reformgesetz vom Tisch. Auch weitere Vorhaben wie das Gesundes-Herz-Gesetz, das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz und das Digitalagentur-Gesetz werden voraussichtlich nicht mehr beschlossen. Neue Gesetze und Gesetzesänderungen gibt es 2025 aber trotzdem. Worauf sich Apothekerinnen, Apotheker und ihre Teams einstellen sollten.
2025 erhalten Kassenpatienten eine elektronische Patientenakte (EPA), wenn sie nicht widersprochen haben. In der elektronischen Akte sollen alle Gesundheitsdaten wie Röntgenbilder, Arztbriefe und Laborbefunde gespeichert werden. Mit Einführung der EPA soll etwa der Dokumentenaustausch zwischen verschiedenen Arztpraxen oder mit Apotheken erleichtert werden.
Die Akte soll ab dem 15. Januar in den Modellregionen in Franken, Hamburg und Nordrhein-Westfalen getestet werden. Wenn alles funktioniert, soll nach der etwa vierwöchigen Pilotphase die bundesweite Einführung folgen. Dann startet auch die flächendeckende Nutzung durch Arztpraxen, Kliniken und Apotheken.
Für Apotheken wird vor allem die elektronische Medikationsliste (EML) interessant sein – das ist allerdings noch kein elektronischer Medikationsplan (EMP). Die EML wird zunächst nur alle E-Rezepte enthalten, die ab Aktivierung der EPA verordnet werden. Darauf werden auch die Apotheken Zugriff haben. Zum Start der EPA wird diese also erst einmal leer sein und sich langsam füllen. Es wird automatisch eingespeist, welches Präparat dann in der Apotheke tatsächlich abgegeben und abgerechnet wurde.
Mit dem Digital-Gesetz, das seit 27. März dieses Jahres in Kraft ist, erhalten Apotheken die Möglichkeit, assistierte Telemedizin anzubieten. Laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) sollen sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband bis zum 31. März 2025 über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Vergütung der neuen Leistungen einigen.
Anschließend kann die Umsetzung beginnen. So können sich dann Patientinnen und Patienten in Apotheken zu ambulanten telemedizinischen Leistungen beraten lassen. Sie haben auch die Möglichkeit, sich bei der Inanspruchnahme anleiten zu lassen. Außerdem können sie sich in den Apotheken bei der Durchführung einfacher medizinischer Routineaufgaben während einer ärztlichen telemedizinischen Leistung unterstützen lassen.