Das ändert sich 2025 für Apotheken |
Ab dem 1. Januar 2025 wird zwischen Unternehmen die elektronische Rechnung zur Pflicht – zumindest teilweise. Betriebe müssen mit dem neuen Jahr in der Lage sein, die E-Rechnung einer anderen Firma zu empfangen. Die Pflicht, E-Rechnungen auch versenden zu können, folgt dann ab 2027 für Unternehmen, die im Vorjahr mehr als 800.000 Euro Umsatz gemacht haben.
Eine PDF-Rechnung genügt diesen Anforderungen dann nicht mehr. Rechnungen zwischen Firmen müssen in einem strukturierten elektronischen Daten-Format vorliegen, das der EU-Norm EN 16931 entspricht. Das soll es ermöglichen, die Rechnung automatisiert weiterzuarbeiten. In Deutschland kommen dafür die Dateiformate »ZUGFeRD« oder »X-Rechnung« infrage.
Kleinstbetriebe und Selbstständige können künftig mehr Umsatz machen, ohne ihren Status als Kleinunternehmer zu verlieren. Das steht im Jahressteuergesetz, das es als eines der wenigen Vorhaben noch ins Gesetzesblatt geschafft hat, obwohl die Bundesregierung zwischenzeitlich auseinanderflog. Das liegt daran, dass der Bundestag das Gesetz bereits vor dem Aus der Ampel-Koalition beschlossen hatte. Im Bundesrat fand sich dann eine Mehrheit unter den Ländern.
Wer innerhalb des Euro-Raums Geld überweist, kann das ab dem 9. Oktober flächendeckend bei allen Banken in Echtzeit tun - und das zu jeder Zeit. Bereits ab dem 9. Januar müssen laut der entsprechenden EU-Verordnung alle Banken solche Echtzeitüberweisungen empfangen können. Sie dürfen zudem nicht teurer sein als andere Überweisungen.
Ab dem 1. Januar greift die vorher festgelegte Erhöhung des CO2-Preises von 45 auf 55 Euro pro Tonne. Damit steigt potenziell auch der Preis von Kraftstoffen wie Benzin und Diesel. So würde ein Liter Benzin umgerechnet 2,4 Cent mehr kosten. Im Apothekenmarkt sind davon vor allem die Großhändler und andere Lieferanten betroffen. Steigende Spritkosten wurden schon in der Vergangenheit über Pauschalen und Gebühren an die Apotheken weitergegeben.
Ab dem 28. Juni müssen Online-Händler ihre Portale barrierefrei auch für Menschen mit Behinderungen anbieten. Dann gilt nämlich das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Das betrifft unter anderem auch Bankdienstleistungen oder die Apps und Webseiten von Verkehrsunternehmen.
Am 2. Dezember legte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) einen Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen vor. Das BMG hatte ihn gemeinsam mit Betroffenenverbänden und Interessenvertretungen erarbeitet. Der Plan sieht vor, dass auch Apotheken für das Thema sensibilisiert werden sollen. »Das BMG wird im Austausch mit den Apothekerverbänden auf eine Sensibilisierung der Apothekerschaft und der Apothekenmitarbeitenden zum Thema Barrierefreiheit, insbesondere auch beim Handel mit Arzneimitteln über das Internet, hinwirken«, heißt es. Dieser Austausch soll demnach »kurzfristig« in Angriff genommen werden.