Das ändert sich 2025 für Apotheken |
Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar von 12,41 Euro auf 12,82 Euro in der Stunde. Auch für Auszubildende ist mehr drin: Die Mindestvergütung im ersten Lehrjahr erhöht sich um 4,7 Prozent auf 649 Euro im Monat.
Die Gehälter der PTA und PKA, die tarifgebunden arbeiten, liegen über dem gesetzlichen Mindestlohn. Seit dem Sommer 2024 gilt für Apothekenangestellte, die nach dem bundesweiten Tarifvertrag des ADA vergütet werden, ein neuer Tarifvertrag. Seitdem erhalten Mitarbeitende aller Berufsgruppen in der jeweils ersten Berufsjahresgruppe 150 Euro mehr als Sockelbetrag. Alle anderen Berufsjahresgruppen profitieren von 100 Euro mehr als Sockelbetrag. Der Vertrag sieht weiterhin vor, dass Apothekenangestellte aller Berufsgruppen ab 1. Januar 2026 ein Gehaltsplus von 3 Prozent bekommen.
Für Teammitglieder in Nichtapothekenberufen – zum Beispiel Boten und Reinigungspersonal -, die nicht von den Tarifverträgen erfasst sind, gilt laut der Apothekengewerkschaft Adexa jeweils der aktuelle gesetzliche Mindestlohn als Untergrenze.
Zum 1. Januar 2025 steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Sie liegt dann jährlich bei 66.150 Euro brutto (monatlich 5512,50 Euro). 2024 waren es 62.100 Euro im Jahr, beziehungsweise 5175 Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich berechnet. Sie markiert das maximale Bruttoeinkommen, bis zu dem Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden. Das Einkommen, das darüber hinausgeht, ist beitragsfrei.
Auch die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich. 2025 beläuft sie sich auf 73.800 Euro (monatlich 6150 Euro). 2024 lag sie bei 69.300 Euro, beziehungsweise 5775 Euro im Monat. Wer mehr als diesen Beitrag verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.
Im kommenden Jahr werden die Beiträge für die gesetzlichen Krankenkassen steigen. Wie das Bundesministerium für Gesundheit Anfang November bekannt gab, wird der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz 2025 um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent erhöht. Die Höhe des Zusatzbeitrags für 2025 für ihre Versicherten bestimmen die Kassen selbst.
Durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze steigt zudem der Höchstbeitrag. Versicherte, die über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, und Versicherte, die eine Gehaltserhöhung bekommen, haben deshalb 2025 deutlich höhere Krankenkassenbeiträge.
Auch in der Privaten Krankenversicherung (PKV) müssen viele Versicherungsunternehmen die Beiträge aufgrund gestiegener Leistungsausgaben erhöhen. Wie der Verband der Privaten Krankenversicherung bekannt gab, werden die PKV-Beiträge über alle Versicherten zum 1. Januar 2025 um durchschnittlich 12 Prozent steigen.