Das ändert sich 2025 für Apotheken |
Angesichts steigender Kosten für die Pflege kommen wahrscheinlich höhere Beiträge auf die Versicherten zu. Eine vom Kabinett beschlossene Verordnung sieht eine Erhöhung um 0,2 Prozentpunkte zum 1. Januar vor. Allerdings bedarf die Verordnung noch der Zustimmung des Bundesrats.
Auch 2025 gilt ein erhöhter Anspruch auf Kinderkrankengeld. Gesetzlich krankenversicherte Eltern können pro Jahr und Kind 15 Kinderkrankengeldtage beziehen. Alleinerziehende haben Anspruch auf 30 Tage. Bei mehreren Kindern erhöht sich der Anspruch pro Elternteil und pro Jahr auf 35 Arbeitstage. Für Alleinerziehende mit mehreren Kindern steigt die Gesamtzahl auf insgesamt 70 Arbeitstage pro Jahr. Während der Corona-Pandemie wurden die Kinderkrankentage erhöht. Diese Regelung ist eigentlich 2023 ausgelaufen, wurde aber für die Jahre 2024 und 2025 verlängert.
Auf Beschluss der EU dürfen Zahnärztinnen und Zahnärzte ab Januar 2025 Dentalamalgam nicht mehr für Zahnfüllungen verwenden. Einzige Ausnahme: Der Zahnarzt hält die Behandlung mit Amalgam für medizinisch notwendig. Auch die Ausfuhr von Dentalamalgam ist nach der EU-Verordnung verboten. Grund für den EU-Beschluss ist der Umweltschutz. Amalgamfüllungen enthalten Quecksilber. Dieses Metall ist giftig und schädigt die Umwelt. Ein direktes Gesundheitsrisiko durch die bisherigen Amalgamfüllungen gibt es nicht.
Ab Januar kostet ein Standardbrief in Deutschland 95 Cent und damit 10 Cent mehr als bislang. Auch andere Sendungsarten der Deutschen Post werden teurer. Außerdem schafft die Post den Prio-Brief ab: Wer nun eilige Post verschicken will, ist auf das teurere Einschreiben angewiesen. Die Bundesnetzagentur muss noch zustimmen, das gilt aber als Formsache.
Die Zustellung von Briefen verlangsamt sich. Ab dem kommenden Jahr muss die Post einer staatlichen Vorschrift zufolge nicht mehr 80 Prozent der Briefe schon am nächsten Werktag zustellen, stattdessen müssen 95 Prozent der Briefe erst am dritten Werktag da sein.
Der neue Bundestag soll am 23. Februar gewählt werden. Wegen des neuen Wahlrechts wird das Parlament kleiner – 630 Sitze sind vorgesehen. Anders als bei vorherigen Wahlen fallen bei der Wahl die sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate weg, entscheidend für die Sitzanzahl ist das Zweitstimmenergebnis einer Partei.