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Covid-19-Impfdosen
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Was müssen Apotheken bei Impfstoff-Stornos beachten?

Eigentlich ist die Nachfrage nach Covid-19-Impfstoffen nach wie vor höher als die Menge, die zur Verfügung steht. Dennoch erfuhr die PZ von ersten Stornierungen bereits getätigter Impfstoff-Bestellungen. Was ist für Apotheken zu tun, wenn die Ärzte ihre Impftermine nicht belegen können? Und können bereits ausgelieferte Vakzine an den Großhandel zurückgegeben werden, ohne dass sie vernichtet werden müssen?
AutorKontaktCharlotte Kurz
Datum 30.06.2021  09:09 Uhr
Impfstoff-Rückgabe laut Phagro unter Umständen möglich

Impfstoff-Rückgabe laut Phagro unter Umständen möglich

Doch wie sieht es aus mit Impfstoffen, die vom Großhandel bereits an die Apotheke ausgeliefert wurden, aber nicht von den Ärzten abgerufen werden? Laut Phagro ist eine Rücknahme der Impfstoffe auch dann möglich, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen: »Rückgaben von für die betriebsärztliche Versorgung vorgesehenen Covid-19 Impfstoffen von Apotheken an Großhandlungen sind dem Phagro nicht bekannt, aber im Rahmen der strengen regulatorischen Vorgaben der Arzneimittelhandelsverordnung und der GDP-Leitlinien auf der Grundlage und unter Einhaltung der zugelassenen Transport- und Lagerbedingungen der jeweiligen Covid-19 Impfstoffe möglich.« Damit sind vor allem die strengen Auflagen was den Transport der Corona-Impfstoffe angeht, gemeint. Laut einer Arbeitshilfe der Bundesapothekerkammer dürfen die Impfstoffe nach dem Auftauen lediglich bis zu 12 Stunden transportiert werden. Bei Überschreitung dieses Zeitfensters können die Impfstoffe nicht mehr verwendet und müssen vernichtet werden.

Allerdings sehen einzelne Großhändler diese Sachlage etwas anders. Nachgefragt bei Noweda und Sanacorp erklärten Sprecher der Unternehmen, dass diese Rückgabe von Covid-19-Impfstoffen an den Großhandel nicht möglich sei. Der Sanacorp-Sprecher erklärte, die Impfstoffe können »allein schon aus Haftungsgründen nicht zurückgenommen werden«. Und: »Impfstoff-Retouren gibt es bei Sanacorp nicht.« Laut der Phagro-Information könnten Rückgaben aber theoretisch erfolgen. Auch bei der Gehe und bei Phoenix hakte die PZ nach, wie sich Apotheken in diesen Situationen verhalten sollen. Allerdings wollten die beiden Pharmagroßhändler hierzu keine Stellungnahme abgeben.

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