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Festtage
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Was gegen Völlegefühl, Verbrennungen und Kater hilft

Ans knallheiße Plätzchenblech gefasst? Zu tief in den Glühweinbecher geguckt? Beim Festessen überfuttert, sodass es jetzt im Bauch rumort? Tipps rund um drei weihnachtliche Gesundheitsprobleme.
AutorKontaktdpa
AutorKontaktPZ
Datum 22.12.2025  13:00 Uhr

Autsch, verbrannt oder verbrüht

Heiße Plätzchenbleche, dampfender Tee und viele, viele Kerzen: Was gemütlich ist, kann auch gefährlich werden – Stichwort: Verbrennungen und Verbrühungen. Zu ihnen kommt es vor allem dann, wenn kleine Kinderhände auf Entdeckungstour sind. Eine gute Portion Vorsicht kann im Ernstfall schon viel verhindern – sie ist ein Muss, wenn kleine Kinder mitfeiern.

Eine wichtige Verhaltensregel, auf die die Initiative für brandverletzte Kinder ,»Paulinchen«, hinweist: Sitzt ein Kind auf dem eigenen Schoß, sollte man lieber keine Heißgetränke wie Tee oder Punsch trinken. Die Tassen sollten zudem nie nah am Rand von Tisch- und Arbeitsplatten stehen.

Wer für die Festtafel eindeckt, verzichtet außerdem lieber auf herabhängende Tischdecken. Ziehen sich die kleinen Feiergäste daran hoch, kommt ihnen rasch das Adventsgesteck entgegen. Wer ganz auf Nummer sicher gehen möchte, setzt auf LED-Kerzen. Und in der Küche gilt: Rund um Backofen und heiße Plätzchenbleche ist Toben tabu.

Was man tun kann, wenn's doch passiert ist

Generell gilt: Schwere Verbrennungen sind ein Fall für den Notruf 112. Bei leichten Verletzungen, etwa wenn die Haut nur gerötet ist, ist der Kinderarzt die richtige Anlaufstelle.

Wichtig ist, schnell zu handeln. Ist ein Unfall mit heißem Tee passiert, müssen die nassen Kleidungsstücke – auch die Windel – rasch weg vom Körper des Kindes, denn sie speichern die Hitze. Auch bei Verbrennungen sollten Eltern Kleidung von den verletzten Hautstellen entfernen. Klebt die an der Wunde fest, sollte man den Stoff aber nicht einfach abziehen – das kann die Verletzung verschlimmern, warnt die Apothekerkammer Niedersachsen. Besser: mit einer Schere um den verklebten Stoff herumschneiden. Dann kann die Brandwunde circa zehn Minuten lang mit lauwarmem Wasser – etwa 20 Grad Celsius – gekühlt werden, rät Paulinchen.

In folgenden Fällen ist Kühlen allerdings tabu, weil es den Kreislauf zu stark belastet:

  • bei Säuglingen,
  • bei großflächigen Verletzungen, die mehr als 15 Prozent der Körperoberfläche betreffen,
  • bei bewusstlosen Personen.

Hausmittel wie Öl, Mehl, Honig oder Essig gehören nicht auf Brandwunden. Sie können Schaden anrichten und machen es Ärzten oft schwerer, die Wunde zu beurteilen. Bei leichteren Brandverletzungen lindern kühlende, wasserhaltige Gele und Lotionen den Juckreiz und die Schmerzen.

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