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Bevorstehender Start

Was bringt die E-Patientenakte für Versicherte?

Am 1. Januar 2021 ist es so weit: Die elektronische Patientenakte (EPA) wird eingeführt. Sie ist praktisch das Zuhause für die Gesundheitsdaten eines Patienten. Nach und nach soll die E-Akte immer mehr Funktionen bekommen. Wie der Start des medizinischen Großprojekts abläuft und welche Vorteile Versicherte künftig davon haben, schildert die Gematik gegenüber der PZ.
Jennifer Evans
16.12.2020  11:00 Uhr

Das sind die Vorteile für Patienten

Was haben aber nun die Patienten von der neuen digitalen Akte? Die Gematik gibt darauf eine eindeutige Antwort: Sie werden »Teil des Teams, das sich um ihre Gesundheit kümmert«. Jeder kann künftig also selbst Verantwortung für die eigene Gesundheitsversorgung übernehmen – vorausgesetzt er füttert die EPA mit seinen medizinischen Daten wie Arztbriefe oder Laborberichte. Die kostenlose App, mit der Versicherte dann ihre Akte via Smartphone, Tablet & Co. managen können, müssen die Krankenkassen ab Januar 2021 in ihrem Online-Bereich bereitstellen.  Zum Download der digitalen Anwendung brauchen die Patienten zunächst einen Zugang zum Mitgliederbereich ihrer Kasse. Die App gibt es dann im Google Play beziehungsweise Apple Store. Für die Registrierung selbst ist die Krankenversicherungsnummer, die PIN für die Gesundheitskarte sowie eine E-Mail-Adresse Voraussetzung. Wie der Ablauf im Detail aussieht, darüber informiert laut Gematik jede Kasse selbst. Denn anders als beim E-Rezept gibt es für die E-Akte keine zentrale halbstaatliche App-Lösung. Stattdessen entwickelt jede Kasse ihr eigenes digitales Angebot dafür. 

Auch wenn das Einrichten und Nutzen der EPA freiwillig ist, liegen die Vorteile für die Gematik auf der Hand. Die EPA ermögliche dem Patienten jederzeit von überall auf der Welt auf seine Gesundheitsdaten wie den E-Medikationsplan oder den Notfalldatensatz (NFDM) zuzugreifen. Ab 2022 könne er darin auch seinen Impfpass und das Zahn-Bonusheft speichern. Das Gute: Die Gesundheitsinformationen gingen nicht mehr verloren, hebt die Gesellschaft hervor. Und nur der Versicherte selbst bestimmt, welche Dokumente in die Akte kommen und wer wann und wie lange darauf zugreifen darf. »Einmal vergebene Zugriffsrechte können selbstverständlich jederzeit widerrufen werden«, betont die Gematik. Erteilt der Patient zum Beispiel für einen Zeitraum von drei Tagen ein Zugriffsrecht, erlischt dies dann nach Ablauf der Frist automatisch. So weit zur Theorie: Im ersten Jahr sind die Zugriffsrechte aber noch nicht so individuell einstellbar. Das hatten sowohl Datenschützer als auch die Opposition kritisiert. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte daraufhin zwar noch einmal bestätigt, dass der Feinschliff erst 2022 komme. Die Bedenken wies er allerdings zurück. Seiner Ansicht nach gibt es keine Abstriche beim Datenschutz. Schließlich könnten Patienten immer selbst entscheiden, ob ein Arzt überhaupt Einblick in die Akte bekomme und welche Daten darin gespeichert würden. Krankenkassen können übrigens grundsätzlich die EPA-Daten ihrer Versicherten weder einsehen noch auslesen oder bearbeiten. 

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