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E-Rezept

Was auf die Apotheken zukommt

Die Apotheken rüsten sich für den Einsatz des E-Rezepts und der elektronischen Gesundheitskarte. Was in den nächsten Monaten auf sie zukommt, darüber informierte Sören Friedrich, IT-Experte der ABDA auf dem Wirtschaftsforum des Deutschen Apothekerverbands (DAV) in Berlin.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 09.05.2019  17:02 Uhr

Laut Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) müssen bis 30. Juni 2020 die technischen Vorgaben geschaffen sein, dass Ärzte Rezepte elektronisch an die Apotheke übermitteln können. Damit die Apotheken auf die Telematik-Infrastruktur (TI) zugreifen können, sind entsprechende Hardware und Komponenten erforderlich. Sören Friedrich, Abteilungsleiter IT/Telematik der ABDA, gab in Berlin einen Überblick, auf was sich die Apotheken in Sachen E-Rezept einstellen müssen.

Um Zugang zur sicheren Datenautobahn im Gesundheitswesen zu haben, benötigen die Apotheken zu allererst ein Konnektor. Diese hochgesicherten Router fungieren als Verbindung zur TI. Derzeit ist aber noch kein von den Kassen refinanzierbarer Apotheken-Konnektor am Markt, sodass die Offizinen sich noch gedulden sollen, so Friedrich.

Darüber hinaus ist ein Kartenlesegerät notwendig, das sowohl die sogenannte SMC-B Institutionskarte ausliest, eine Art Praxiskarte für die Apotheke, sowie den Heilberufs-Ausweis (HBA), mit dem der Apotheker sich als Leistungserbringer für den Zugang zur TI legitimiert. Friedrich wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der HBA künftig aber auch außerhalb der TI zur elektronischen Signatur zum Einsatz kommen kann. Für die Karten sind derzeit vier Anbieter am Markt: T-Systems, die Bundesdruckerei, der Anbieter SHC sowie Medisign. Es gibt aber bislang laut Friedrich noch keine Verträge. »Wir hoffen, dass sich dann zum gegebenen Zeitpunkt alle Anbieter auf den Vertrag bewerben«, so der IT-Experte.

Was die Finanzierung der Ausrüstungsmodule betrifft, so müssen laut Gesetz alle den Apotheken entstehenden Kosten von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) refinanziert werden. Jeder Offizin stehen demnach als Startpaket ein E-Health-Konnektor, zwei Kartenterminals und eine TI-Startpauschale für Installation, Schulung und Sonstiges zur Verfügung. Größere Offizinen können abhängig von der Anzahl der abgegebenen Rx-Packungen zusätzliche Terminals erhalten. Maximal seien zehn Endgeräte möglich, so Friedrich.

Für die Apotheken sind Ende 2019 in Westfalen-Lippe erste Feldtests zur Anbindung an die Telematik-Infrastruktur geplant. Laut Friedrich will der Anbieter CompuGroup in einem achtwöchtigen Zeitraum erproben, ob die Apotheken-Konnektoren auch tragen.  Dazu plant er, mit 75 Ärzten und 15 Apotheken unter anderem die Umsetzung des elektronischen Medikationsplans durchzuspielen. Der bundesweite Roll-Out von Konnektoren sei frühestens ab ersten Quartal 2020 geplant. Bis etwa 2022 sollen dann bundesweit alle Apotheken mit den TI-Komponenten ausgestattet sein.

Was das E-Rezept betrifft, so wird dieses unter Federführung des DAV zusammen mit dem GKV-Spitzenverband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vorangebracht. Die drei Partner haben dazu auch die entsprechenden Rahmenbedingungen festzulegen. In diesem Zusammenhang wies Friedrich auf die am Vortag präsentierte mögliche E-Rezept-Lösung des DAV hin. Mit dieser kostenfreien, wettbewerbsneutralen und leicht bedienbaren Web-App sollen Patienten künftig ihr E-Rezept einsehen und sicher einlösen können. Damit diese Lösung auch die politische und gesetzliche Rückendeckung erhält, ist es nötig, dass sich mindestens 80 bis 90 Prozent der deutschen Apotheken an dem Projekt beteiligen. Friedrich appellierte daher an die Apotheker. »Registrieren Sie sich. Wir brauchen eine breite Unterstützung der Apotheken.« Über die Internetseite www. dav-app.de können sich interessierte Apotheken für die Teilnahme einschreiben.

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