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Vereinbarung mit den Kassen

Apotheken erhalten höhere Digital-Zuschüsse

Für ihre Anbindung an die Telematik-Infrastruktur sowie die durch die Digitalisierung des Verordnungssystems erzeugten laufenden Kosten erhalten die Apotheken mehrere Zuschüsse. Weil mit dem E-Rezept ein Mehraufwand auf die Apotheken zukommt, haben der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) diese Zuschüsse neu ausgehandelt. Die Apotheken erhalten gleich an mehreren Stellen mehr Geld.
Benjamin Rohrer
08.06.2021  14:00 Uhr

Um sich an die Telematik-Infrastruktur (TI) anbinden zu können, braucht jede Apotheke entsprechende Hardware – unter anderem werden spezielle Konnektoren und Kartenlesegeräte benötigt. Die Erstausstattung und die damit verbundenen Kosten mussten die Apotheken in den vergangenen Monaten bereits bewältigen. Durch das Erstellen von digitalen Impfausweisen, der Belieferung von E-Rezepten und anderen digitalen Neuaufgaben für Apotheken entstehen in der Offizin auch höhere laufende Kosten. Sowohl zur Erstausstattung als auch zu den laufenden Kosten erhalten die Apotheken Zuschüsse von den Krankenkassen, die in der sogenannten TI-Refinanzierungsvereinbarung festgehalten sind.

Erstmals war diese Vereinbarung im vergangenen Jahr in Kraft getreten und hatte beispielsweise auch geregelt, wie hoch die Zuschüsse der Kassen für die Ausstattung mit elektronischen Heilberufsausweisen (HBA) und den Institutionskarten (SMC-B) ist. In den vergangenen Monaten haben der DAV und der Kassenverband allerdings eine Neuauflage dieses Vertrags verhandelt. Die Vereinbarung steht nun und wurde sowohl von den Gremien des DAV als auch vom GKV-SV abgenickt. Sie gilt rückwirkend ab dem 1. April dieses Jahres – dies hat zur Folge, dass alle an die TI angebundenen Apotheken die verhandelten Differenzbeträge nachträglich erhalten.

Vereinbarung gilt rückwirkend – Apotheken erhalten Nachzahlungen

Neu ausgehandelt haben beide Parteien unter anderem eine Refinanzierung der HBA für angestellte Apotheker und Pharmazieingenieure in Höhe von 449 Euro. Laut einem DAV-Schreiben, das der PZ vorliegt, sollen die Apotheken diese über das Portal des Nacht- und Notdienstfonds n(NNF) beantragen können. Die Refinanzierung des HBA gilt demnach auch für zukünftig festangestellte Berufsanfänger (Apotheker).

Mit Blick auf die Einführung des E-Rezepts und der elektronischen Patientenakte (EPA) konnten die folgenden Pauschalen neu vereinbart werden: Demnach erhalten die Apotheken 336 Euro für das benötigte »PTV-4-Update« ihres Konnektors. Weitere 126 Euro gibt es für die Integration der EPA, 100 Euro als Integrationspauschale für das E-Rezept und weitere 150 Euro Zuschuss zu neuen Handscannern – laut DAV entspricht dies der Refinanzierung von drei einfachen Handscannern. Zudem wurden auch die Zuschüsse zu den laufenden Betriebskosten angepasst: Für die EPA erhalten die Apotheken pro Quartal künftig zusätzliche 3,80 Euro netto und für das E-Rezept zusätzliche 85 Cent netto mehr. Ebenfalls vereinbart haben DAV und GKV-SV, dass die Kassen die Kosten für den Ersatz der SMC-B-Karte tragen, sollte diese defekt sein. Auch die Pauschale für die Bundles zur Erstausstattung wurde erhöht – auf eine Summe von 3197 Euro netto. Für jedes neue Kartenterminal gibt es weitere 500 Euro netto.

Laut DAV werden alle in der Vergangenheit gestellten Anträge automatisch vom NNF an die Neuregelungen angepasst, die Apotheken müssen also nicht tätig werden. Entsprechende Kostenbescheide würden im September dieses Jahres verschickt – auch die nachträglich ausgezahlten Gelder würden im September überwiesen, heißt es weiter. Wie oben beschrieben, können die Anträge für die neuen Pauschalen ab Juli im NNF-Portal gestellt werden.

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