| Melanie Höhn |
| 31.12.2025 08:00 Uhr |
© Getty Images/Oleksandra Yagello
Im kommenden Jahr soll der elektronische Medikationsplan (eMP) eingeführt werden und eine Übersicht über die aktuelle Medikamenteneinnahme von Patientinnen und Patienten bieten, darunter auch OTC-Arzneimittel und Betäubungsmittel. Hinzu kommt, dass strukturierte Dosierangaben und Einnahmehinweise für Medikamente hinzugefügt und eingesehen werden können. Zudem sollen Nutzerinnen und Nutzer automatische Benachrichtigungen auf ihrem Smartphone erhalten, wenn ein Leistungserbringer ihre elektronische Patientenakte (ePA) ändert oder Daten hinzufügt.
Zudem müssen ab dem 1. Januar Softwaresysteme im Einsatz sein, die eine sogenannte Konformitätsbestätigung für die Nutzung der ePA erhalten haben. Für den Fall, dass ein Leistungserbringer dieses im Laufe des 4. Quartals nicht nachgewiesen hat, wird die TI-Pauschale gekürzt .
Nachdem die Einführung der elektronischen Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) 2025 verschoben wurde, haben sich KBV und GKV-Spitzenverband nun auf einen Zeitplan verständigt. Danach soll die bundesweite Umstellung auf die elektronische Verordnung in den Praxen frühestens Anfang 2026 erfolgen. Derzeit läuft eine Testphase.
Für die Bereiche Gesundheit und Pflege bereiten Fachkommissionen Reformen vor. Die Pflegereform und die GKV-Reform sollen ab 2027 wirken. Die Apotheken- sowie die Notfallreform sollten die Strukturen im Gesundheitswesen stärken und effizienter machen, erklärte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) kürzlich. Am 17. Dezember hatte das Bundeskabinett das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) verabschiedet. Für das geplante Primärversorgungssystem werde der Beteiligungsprozess im Januar eingeleitet, so das BMG . Digitalisierung werde in allen Bereichen »ein zentraler Baustein sein«.
Ab Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 Euro brutto in der Stunde. Ein Jahr später steigt er auf 14,60 Euro. Mehr als sechs Millionen Menschen sollen davon profitieren, informierte die Bundesregierung in einer Pressemeldung.
Zudem erhöht sich die Verdienstgrenze im Minijob auf 603 Euro monatlich im Jahresdurchschnitt. Damit steigt auch die Untergrenze für Verdienste aus Beschäftigungen im sogenannten Übergangsbereich (Midi-Job) auf 603,01 Euro.
Zum 1. Januar 2026 steigt die Mindestausbildungsvergütung: Auszubildende, die im Jahr 2026 eine duale Ausbildung beginnen, müssen im ersten Lehrjahr von ihrem Arbeitgeber mindestens 724 Euro Bruttolohn pro Monat gezahlt bekommen. Das ist eine Erhöhung um knapp 6,2 Prozent im Vergleich zur aktuellen Mindestausbildungsvergütung von 682 Euro.
Ab Frühjahr soll zudem das Bürgergeld, künftig Grundsicherung genannt, reformiert werden. Vorgesehen sind strengere Sanktionen: Wer Termine im Jobcenter versäumt oder Jobangebote ablehnt, muss mit gestuften Kürzungen bis hin zum vollständigen Wegfall der Leistungen rechnen. Die Höhe der Zahlungen bleibt unverändert, so die Verbraucherzentrale Bayern.