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Gesetzliche Neuerungen
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Was ändert sich 2026?

Das Jahr 2026 bringt für viele Menschen spürbare Änderungen mit sich. Betroffen sind unter anderem die Gesundheitsversorgung, die Sozialsysteme, Mobilität und Finanzen und die Arbeitswelt. Es stehen im kommenden Jahr zudem fünf Landtagswahlen an.
AutorMelanie Höhn
Datum 31.12.2025  08:00 Uhr

Im kommenden Jahr soll der elektronische Medikationsplan (eMP) eingeführt werden und eine Übersicht über die aktuelle Medikamenteneinnahme von Patientinnen und Patienten bieten, darunter auch OTC-Arzneimittel und Betäubungsmittel. Hinzu kommt, dass strukturierte Dosierangaben und Einnahmehinweise für Medikamente hinzugefügt und eingesehen werden können. Zudem sollen Nutzerinnen und Nutzer automatische Benachrichtigungen auf ihrem Smartphone erhalten, wenn ein Leistungserbringer ihre elektronische Patientenakte (ePA) ändert oder Daten hinzufügt.

Zudem müssen ab dem 1. Januar Softwaresysteme im Einsatz sein, die eine sogenannte Konformitätsbestätigung für die Nutzung der ePA erhalten haben. Für den Fall, dass ein Leistungserbringer dieses im Laufe des 4. Quartals nicht nachgewiesen hat, wird die TI-Pauschale gekürzt .

Nachdem die Einführung der elektronischen Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) 2025 verschoben wurde, haben sich KBV und GKV-Spitzenverband nun auf einen Zeitplan verständigt. Danach soll die bundesweite Umstellung auf die elektronische Verordnung in den Praxen frühestens Anfang 2026 erfolgen. Derzeit läuft eine Testphase.

Für die Bereiche Gesundheit und Pflege bereiten Fachkommissionen Reformen vor. Die Pflegereform und die GKV-Reform sollen ab 2027 wirken. Die Apotheken- sowie die Notfallreform sollten die Strukturen im Gesundheitswesen stärken und effizienter machen, erklärte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) kürzlich. Am 17. Dezember hatte das Bundeskabinett das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) verabschiedet. Für das geplante Primärversorgungssystem werde der Beteiligungsprozess im Januar eingeleitet, so das BMG . Digitalisierung werde in allen Bereichen »ein zentraler Baustein sein«.

Mindestlohn steigt an

Ab Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 Euro brutto in der Stunde. Ein Jahr später steigt er auf 14,60 Euro. Mehr als sechs Millionen Menschen sollen davon profitieren, informierte die Bundesregierung  in einer Pressemeldung. 

Zudem erhöht sich die Verdienstgrenze im Minijob auf 603 Euro monatlich im Jahresdurchschnitt. Damit steigt auch die Untergrenze für Verdienste aus Beschäftigungen im sogenannten Übergangsbereich (Midi-Job) auf 603,01 Euro.

Zum 1. Januar 2026 steigt die Mindestausbildungsvergütung: Auszubildende, die im Jahr 2026 eine duale Ausbildung beginnen, müssen im ersten Lehrjahr von ihrem Arbeitgeber mindestens 724 Euro Bruttolohn pro Monat gezahlt bekommen. Das ist eine Erhöhung um knapp 6,2 Prozent im Vergleich zur aktuellen Mindestausbildungsvergütung von 682 Euro.

Ab Frühjahr soll zudem das Bürgergeld, künftig Grundsicherung genannt, reformiert werden. Vorgesehen sind strengere Sanktionen: Wer Termine im Jobcenter versäumt oder Jobangebote ablehnt, muss mit gestuften Kürzungen bis hin zum vollständigen Wegfall der Leistungen rechnen. Die Höhe der Zahlungen bleibt unverändert, so die Verbraucherzentrale Bayern.

Zusatzbeitragssatz auf 2,9 Prozent angehoben

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den amtlichen Zusatzbeitragssatz für 2026 von 2,5 auf 2,9 Prozent angehoben. Der tatsächlich erhobene Zusatzbeitragssatz lag bereits 2025 laut Techniker Krankenkasse (TK) bei durchschnittlich 2,9 Prozent. Der tatsächliche Durchschnitt am Markt 2026 werde höher als der amtliche Zusatzbeitragssatz sein. 

Zum 1. Januar 2026 erhöhen sich die Beitragsbemessungsgrenzen in der Gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Grund sind die gestiegenen Löhne und Gehälter. Zum Beispiel steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung von 5.512,50 Euro auf 5.812,50 Euro im Monat.

Pflegefachpersonen sollen laut Bundesregierung künftig, gemäß ihren Qualifikationen, mehr Befugnisse bekommen und mehr eigenständige Entscheidungen treffen können, die bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren, beispielsweise beim Management chronischer Erkrankungen. Zudem sollen gezielt alternative Wohnformen zum betreuten Wohnen und zu klassischen Pflegeheimen gestärkt werden.

Rentenpaket und Aktivrente beschlossen

Mit dem Rentenpaket 2025 setzt die Bundesregierung drei wichtige Vorhaben des Koalitionsvertrags um. Das Rentenniveau wird bis 2031 bei 48 Prozent stabilisiert. Auch für vor 1992 geborene Kinder sollen drei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet werden. Die Aufhebung des Anschlussverbots ermöglicht die freiwillige Weiterarbeit nach der Regelaltersgrenze und bildet eine arbeitsmarktrechtliche Grundlage für die Aktivrente.

Ab 2026 können Menschen, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und bereits die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben, mit der Aktivrente bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen.

Künftig sollen mehr Menschen laut Bundesregierung von einer guten Betriebsrente profitieren können, vor allem Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen sowie mit geringem Einkommen. Die Regelung muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

Rentenerhöhung und höherer Steuergrundfreibetrag

Nach den jüngsten Vorausberechnungen im Rentenversicherungsbericht 2025 soll die gesetzliche Rente in Deutschland zum 1. Juli 2026 um etwa 3,7 Prozent steigen, basierend auf der Lohnentwicklung des Vorjahres. Die konkrete Erhöhung wird formell erst im Frühjahr 2026 festgelegt, wenn alle Daten vorliegen.

Laut Deutscher Rentenversicherung steigt 2026 der Steuergrundfreibetrag auf 12.348 Euro. Für Neurentner steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente ebenfalls: Menschen, die 2026 in Rente gehen, müssen diese zu einem Anteil von 84 Prozent versteuern. Die übrigen 16 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente sind steuerfrei. Mit jedem neuen Rentnerjahrgang sinkt der steuerfreie Anteil um 0,5 Prozentpunkte. Wer 2058 in den Ruhestand geht, muss seine Rente zu 100 Prozent versteuern. Bestandsrenten sind hiervon nicht betroffen.

Wer eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezieht, kann ab Januar 2026 mehr hinzuverdienen. Bei voller Erwerbsminderung ergibt sich eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von rund 20.700 Euro. Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die Mindesthinzuverdienst-Grenze rund 41.500 Euro. Zudem erhöht sich die Zurechnungszeit bei Erwerbsunfähigkeit um einen Monat, wodurch die Rente höher ausfällt.

Seit 2012 wird das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben, bis 2031 auf das 67. Lebensjahr. Aktuell erreicht der Jahrgang 1960 seine reguläre Altersgrenze mit 66 Jahren und sechs Monaten. Für Menschen, die später geboren wurden, erhöht sich das Renteneintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten weiter. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt das 67. Lebensjahr als Altersgrenze.

Bei der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte (ursprünglich »Rente mit 63«) steigt die Altersgrenze schrittweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr. 1961 Geborene können diese Altersrente ab einem Alter von 64 Jahren und acht Monaten erhalten. Für später Geborene erhöht sich die Altersgrenze pro Jahrgang um zwei Monate. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt einheitlich das 65. Lebensjahr als Altersgrenze.

Für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt der Mindestbeitrag von 103,42 Euro auf 112,16 Euro, der Höchstbeitrag von 1.497,30 Euro auf 1.571,70 Euro. Für Neurentner steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente auf 84 Prozent.

Frühstartrente und erhöhtes Kindergeld

Ebenfalls ab 2026 soll laut Verbraucherzentrale Bayern die Frühstartrente für Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren kommen. Dann soll es erst einmal für alle Sechsjährigen monatlich 10 Euro vom Staat geben, die in ein persönliches, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot fließen. Die Details sind noch unklar und es gibt noch keine Produkte am Markt.

Ab Januar 2026 steigt das Kindergeld einheitlich für jedes Kind um vier Euro auf 259 Euro pro Monat. Die Familienkasse passt die Beträge automatisch an und zahlt sie ab Januar in der neuen Höhe aus. Die mehr als zehn Millionen Kindergeld-Berechtigten, die bereits Kindergeld erhalten oder beantragt haben, müssen von sich aus nicht aktiv werden.

Lebensmittel und Umweltauflagen

Ab dem 14. Juni 2026 sind bei Honig die Herkunftsländer verpflichtend nach ihrem Gewichtsanteil und in absteigender Reihenfolge aufzuführen; pauschale Angaben wie »EU/Nicht-EU« sind dann nicht mehr zulässig. Darüber hinaus wird der Begriff »Marmelade« künftig für sämtliche Fruchtaufstriche freigegeben. Bisher war diese Bezeichnung ausschließlich Zitrusfruchtprodukten vorbehalten, während andere Erzeugnisse als Konfitüre gekennzeichnet werden mussten.

Ab dem 20. Juli 2026 darf der hormonell schädliche Stoff Bisphenol A nicht mehr in Verpackungen oder Gegenständen verwendet werden, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Bestehende Mehrwegbehälter mit Bisphenol A dürfen noch bis Januar 2029 verkauft werden.

Sogenanntes »Greenwashing« will die EU künftig strenger eindämmen. Die EmpCo-Richtlinie («Empowering Consumers for the Green Transition«), die ab dem 27. September 2026 Anwendung findet, schreibt vor, dass Umweltaussagen eindeutig, messbar und überprüfbar sein müssen. Eigene Gütesiegel ohne transparente Bewertungsmaßstäbe sowie Klimaaussagen, die allein auf CO₂-Kompensationen beruhen, sollen dabei größtenteils untersagt werden.

Änderungen bei Mobilität und Energie

Die Finanzierung des Deutschlandtickets ist bis Ende 2030 gesichert. Bund und Länder stellen dafür jährlich jeweils 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Für Nutzerinnen und Nutzer erhöht sich der Monatspreis jedoch ab Januar 2026 von 58 auf 63 Euro.

2026 werden Auto- und Motorradversicherungen durchschnittlich etwa sieben Prozent teurer, vor allem wegen höherer Reparaturkosten. Durch den starken Wettbewerb innerhalb der Branche bleiben günstigere Angebote jedoch möglich. Policen mit individuellem Verlängerungsdatum können auch nach dem üblichen Stichtag 1. Dezember mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Bei Beitragserhöhungen besteht ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht nach Zugang der Mitteilung.

Führerscheine, die 1999 bis 2001 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden. Der neu ausgestellte Führerschein wird auf 15 Jahre befristet. Mit der Befristung der neuen Führerscheine sollen Fälschungen erschwert werden, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden.

Ab dem 7. Januar 2026 gilt für alle neuen Fahrzeugtypen von Bussen und schweren Nutzfahrzeugen: Sie müssen mit einem ereignisbezogenen Datenspeicher zur Unfallforschung ausgerüstet sein. Es gelten strengere Anforderungen an den unmittelbaren Sichtbereich von Bussen und Lkw, um tote Winkel vor und seitlich des Fahrzeugs so weit wie möglich zu verringern.

Entlastung bei Gaspreis und Stromkosten

Die Gasspeicherumlage entfällt ab dem 1. Januar 2026. Die Weitergabe der Entlastungen an die Endkundinnen und -kunden wird überwacht. Damit soll sichergestellt werden, dass sie direkt mit einer niedrigeren Gasrechnung profitieren.

Die Bundesregierung entlastet zudem private Haushalte und Unternehmen ab 2026 bei den Stromkosten mit einem Bundeszuschuss. Der Zuschuss wird von den Netzbetreibern bei der Kalkulation der Netzentgelte für 2026 berücksichtigt. Die Kostendämpfung erreicht die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Stromlieferanten. Zudem bleibt für produzierende Unternehmen und Landwirte die Stromsteuer dauerhaft niedrig. Zusammen mit der Abschaffung der Gasspeicherumlage werden Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen im nächsten Jahr so um etwa zehn Milliarden Euro bei den Energiekosten entlastet.

Ab 2026 wird die kommunale Wärmeplanung verbindlich eingeführt. Größere Städte sind verpflichtet, ihre Konzepte bis Mitte 2026 vorzulegen, während kleinere Gemeinden dafür Zeit bis spätestens Mitte 2028 haben. Ziel der Planung ist es aufzuzeigen, wie die Wärmeversorgung künftig effizient, bezahlbar und klimaverträglich organisiert werden kann. Gleichzeitig sollen Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Wahl neuer Heizsysteme besser unterstützt werden. Langfristig sollen so der CO₂-Ausstoß gesenkt und die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten verringert werden.

Ab 2026 verteuert der nationale CO₂-Preis erneut den Einsatz fossiler Energieträger. Emissionszertifikate werden dann in einem Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne gehandelt. Die zusätzlichen Kosten geben die Unternehmen in der Regel an die Verbraucher weiter, was sich in höheren Preisen bemerkbar macht. Heizöl kann dadurch um bis zu 3,2 Cent pro Liter teurer werden, Erdgas um bis zu 0,24 Cent pro Kilowattstunde. Auch Kraftstoffe sind betroffen: Für Benzin sind Aufschläge von bis zu 2,8 Cent pro Liter möglich, für Diesel bis zu 3,2 Cent.

Zum 1. Januar 2026 werden die Förderbedingungen für Wärmepumpen verschärft. Voraussetzung für eine Förderung ist dann, dass Luft-Wasser-Wärmepumpen im Außenbereich deutlich leiser arbeiten: Ihre Schallemissionen müssen 10 dB unter den EU-Ökodesign-Grenzwerten liegen und damit rund 5 dB niedriger als bislang. Die meisten neu angebotenen Geräte erfüllen diese Anforderungen bereits.

Weitere gesetzliche Neuerungen für Unternehmen und Bürger

Ab dem 19. Juni 2026 sind Online-Anbieter verpflichtet, einen klar erkennbaren Widerrufsbutton einzurichten, der deutlich mit »Vertrag widerrufen« beschriftet ist. Ziel ist es, den Widerruf ebenso unkompliziert zu gestalten wie den Abschluss eines Vertrags.

Mit der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie werden mehr Unternehmen und Branchen zu einheitlich europäischen Sicherheitsstandards verpflichtet. Insbesondere Unternehmen aus den Bereichen Gesundheit, Energie und Infrastruktur müssen künftig unter anderem klare Meldefristen bei Sicherheitsvorfällen und Maßnahmen zum Schutz ihrer Systeme einhalten. Auch Einrichtungen der Bundesverwaltung müssen künftig unter der Aufsicht des BSI weitreichende Anforderungen zur IT-Sicherheit erfüllen.

Die Bundesregierung hat zudem die Grundlagen geschaffen, damit zukünftig Bürgerinnen und Bürger ihre Zahlungsansprüche vor den Amtsgerichten in einem digitalen Gerichtsverfahren geltend machen können. Durch eine durchgehende Digitalisierung und stärkere Nutzung von Daten soll der Zugang zur Justiz einfacher und Arbeitsprozesse an den Gerichten effizienter werden.

Erhöhung der Pendlerpauschale

Ab 1. Januar 2026 werden die Pendlerpauschale dauerhaft auf 38 Cent erhöht, die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent reduziert und Gewerkschaftsbeiträge sowie Parteispenden steuerlich vergünstigt. Zudem wird das Ehrenamt mit einer Reihe an steuerlichen Verbesserungen – unter anderem mit der Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale – deutlich gestärkt.

Ab dem 2. August 2026 gelten neue Transparenzpflichten der europäischen KI-Verordnung. Mit künstlicher Intelligenz erzeugte Texte, Bilder, Audio oder Videos müssen klar gekennzeichnet werden. Auch der Einsatz von Chatbots, beispielsweise im Kundensupport, sowie Systemen zur Emotionserkennung oder biometrischen Kategorisierung unterliegt dieser Kennzeichnungspflicht. Ziel ist, dass Verbraucher jederzeit erkennen können, wann sie mit KI oder KI-Inhalten zu tun haben.

Fünf Landtagswahlen 2026

Im Jahr 2026 stehen zudem fünf Landtagswahlen an: Den Auftakt macht Baden-Württemberg am 8. März. Am 22. März folgen die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz, bevor am 6. September Sachsen-Anhalt wählt. Den Abschluss bilden am 20. September die Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern.

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