| Melanie Höhn |
| 31.12.2025 08:00 Uhr |
Die Gasspeicherumlage entfällt ab dem 1. Januar 2026. Die Weitergabe der Entlastungen an die Endkundinnen und -kunden wird überwacht. Damit soll sichergestellt werden, dass sie direkt mit einer niedrigeren Gasrechnung profitieren.
Die Bundesregierung entlastet zudem private Haushalte und Unternehmen ab 2026 bei den Stromkosten mit einem Bundeszuschuss. Der Zuschuss wird von den Netzbetreibern bei der Kalkulation der Netzentgelte für 2026 berücksichtigt. Die Kostendämpfung erreicht die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Stromlieferanten. Zudem bleibt für produzierende Unternehmen und Landwirte die Stromsteuer dauerhaft niedrig. Zusammen mit der Abschaffung der Gasspeicherumlage werden Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen im nächsten Jahr so um etwa zehn Milliarden Euro bei den Energiekosten entlastet.
Ab 2026 wird die kommunale Wärmeplanung verbindlich eingeführt. Größere Städte sind verpflichtet, ihre Konzepte bis Mitte 2026 vorzulegen, während kleinere Gemeinden dafür Zeit bis spätestens Mitte 2028 haben. Ziel der Planung ist es aufzuzeigen, wie die Wärmeversorgung künftig effizient, bezahlbar und klimaverträglich organisiert werden kann. Gleichzeitig sollen Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Wahl neuer Heizsysteme besser unterstützt werden. Langfristig sollen so der CO₂-Ausstoß gesenkt und die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten verringert werden.
Ab 2026 verteuert der nationale CO₂-Preis erneut den Einsatz fossiler Energieträger. Emissionszertifikate werden dann in einem Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne gehandelt. Die zusätzlichen Kosten geben die Unternehmen in der Regel an die Verbraucher weiter, was sich in höheren Preisen bemerkbar macht. Heizöl kann dadurch um bis zu 3,2 Cent pro Liter teurer werden, Erdgas um bis zu 0,24 Cent pro Kilowattstunde. Auch Kraftstoffe sind betroffen: Für Benzin sind Aufschläge von bis zu 2,8 Cent pro Liter möglich, für Diesel bis zu 3,2 Cent.
Zum 1. Januar 2026 werden die Förderbedingungen für Wärmepumpen verschärft. Voraussetzung für eine Förderung ist dann, dass Luft-Wasser-Wärmepumpen im Außenbereich deutlich leiser arbeiten: Ihre Schallemissionen müssen 10 dB unter den EU-Ökodesign-Grenzwerten liegen und damit rund 5 dB niedriger als bislang. Die meisten neu angebotenen Geräte erfüllen diese Anforderungen bereits.