| Cornelia Dölger |
| 13.04.2026 14:00 Uhr |
Kaum Spielraum sieht die Kommission derweil bei den Vorstandsgehältern der Kassen; aus dem Wirtschaftlichkeitsgebot leiteten sich bereits strenge Vorgaben für die Vergütung ab, heißt es. Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) seien zusätzliche Einschränkungen umgesetzt worden. Bei der Vorstandsvergütung gebe es mithin einen »hinreichend regulierten Status quo«, sodass die Kommission hier keine Sparempfehlung ausspreche.
Bei Verwaltungskosten sieht die Kommission ebenfalls keinen Ansatz; voraussichtlich würden diese »auch künftig deutlich unterproportional zur Entwicklung der Gesamtausgaben wachsen«. Empirisch zeigte sich kein eindeutiger Zusammenhang zwischen der Größe einer Krankenkasse und ihren Verwaltungsausgaben je Versicherten.
Auch in schlicht weniger Anbietern liege nicht die Lösung; das zeige etwa das Beispiel Österreich, wo 2020 die seinerzeit neun Gebietskrankenkassen zu einer Österreichischen Gesundheitskasse fusioniert worden seien – ohne Kostenvorteile, wie eine spätere Analyse ergeben habe.
Kritiker sehen im Umgang mit den Kassen ein Kalkül und finden, dass andere Gruppen im Gegenzug zu stark belastet werden. Ungerechtigkeit sollte bei den Sparvorgaben vermieden werden, so hatte es Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) stets betont. Besetzt mit insgesamt zehn Akademikerinnen und Akademikern aus etwa Gesundheitsökonomie, Medizin, Sozial- und Arbeitsrecht sowie Versorgungsforschung, sollte die Kommission unabhängig arbeiten und sich keiner Seite verpflichtet fühlen.
Dass einige Kommissionsmitglieder nebenberuflich in Krankenkassengremien sitzen, passt für die Kritiker nicht ins Bild. Mindestens vier Mitglieder gehören oder gehörten wissenschaftlichen Beiräten der Kassen an, darunter AOK, Techniker, DAK. Diese Tätigkeiten im Zusammenhang mit den eher zurückhaltenden Sparideen für die Kassenverwaltungen haben für manche ein Geschmäckle.
Kommissionschef Wolfgang Greiner sieht hier indes keinen Interessenkonflikt. Die Sparempfehlungen zu den Kassen hätten mit der Tätigkeit in wissenschaftlichen Beiräten nichts zu tun. »Da geht es in der Regel um Studien der Versorgungsforschung, die wir ohne Abrechnungsdaten kaum mehr durchführen können«, so Greiner zur PZ. Es gebe hier »einen sehr fruchtbaren Austausch zwischen den Datenhaltern (den Krankenkassen) und den Forschenden«. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) möchte dazu keine Stellungnahme abgeben.