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Suizidprävention

Warnzeichen in der Apotheke erkennen

Handeln bei akuter Gefährdung

Stellt sich im Gespräch aber heraus, dass die Person nicht garantieren könne, dass sie am nächsten Tag noch am Leben sei, oder äußere sie, die Suizidgedanken nicht mehr kontrollieren zu können, dann liege eine akute Gefährdung vor. In diesem Fall sollten Mitarbeiter in Apotheken die Person zu einer Einrichtung wie etwa einer Beratungsstelle oder zum behandelnden Arzt begleiten oder den Rettungsdienst verständigen. Nehme der Gefährdete keine Hilfe an, könne gegebenenfalls auch die Polizei verständigt werden.

Dennoch: »Beachten Sie die Grenzen Ihrer Hilfsbemühungen«, betonte Schneider. Nicht jede suizidale Person wolle und könne gerettet werden. Es gelte, die Suizidgedanken des anderen zu respektieren und die Selbstbestimmung des Individuums zu achten – auch das Ergebnis. »Im Vordergrund steht das Angebot und nicht der Zwang zur Hilfe«, betonte Schneider.

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