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Professor Udo Di Fabio

Wann wäre eine Covid-19-Impfpflicht verfassungsgemäß?

Um eine Covid-19-Impfpflicht rechtlich anzuordnen, muss vieles beachtet werden, betonte der Jurist und ehemalige Bundesverfassungsrichter Professor Udo Di Fabio bei einer Veranstaltung von House of Pharma. Der Staat könnte diesen Grundrechtseingriff nur vornehmen, wenn es ein wichtiges Ziel gibt und dieses durch keine anderen Mittel erreicht werden kann. Rein theoretisch könnte eine Impfpflicht zudem bereits ohne eine Rechtsänderung wirksam werden.
Charlotte Kurz
12.01.2022  15:32 Uhr

Legitimes Ziel für Impfpflicht: Herdenimmunität

Hierfür muss aber klar sein, dass die Impfung das beste Mittel ist, um diese Ziele zu erreichen. Zwar sind die hierzulande zugelassenen Impfstoffe wirksam, allerdings geht die Schutzwirkung einige Monate nach der Impfung zurück. Dass es deshalb Auffrischungsimpfungen braucht, um das legitime Ziel – Herdenimmunität – zu erreichen, erschwert die Beurteilung ob eine Impfpflicht das richtige und vor allem verfassungsgemäße Mittel ist.

Wichtig ist es auch, die aktuelle Situation der Pandemie einzuschätzen. Diese Einschätzung kann sich im Verlauf der Lage immer wieder ändern. Eine allgemeine Impfpflicht wäre nur verhältnismäßig, wenn sie zum einen viele Menschen vor Erkrankung oder dem Tod schützen könnte, so Di Fabio. Etwa bei einer drohenden Überlastung des Gesundheitssystems kann die Impfpflicht als geeignetes Mittel betrachtet werden, wenn sie hierfür eine tatsächliche Entlastung bieten kann. Wenn es nun zudem immer mehr Therapiemöglichkeiten gibt, die eine Covid-19-Erkrankung wirksam behandeln und damit auch einer Überlastung des Gesundheitssystems vorbeugen können – Stichwort Molnupiravir und Paxlovid™ – würde das auch die Einschätzung über die Rechtmäßigkeit einer Impfpflicht beeinflussen.

Elementar sei daher, dass eine Impfpflicht nicht nur ein legitimes Ziel verfolgt, sondern auch erforderlich ist. Das bedeutet, dass kein milderes Mittel in gleicher Weise geeignet ist, den angestrebten Zweck zu erreichen, schreibt dazu auch der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags in einer Ausarbeitung vom 22. Dezember 2021 zu den verfassungsrechtlichen Aspekten einer Covid-19-Impfpflicht. Auch bezüglich neuer Virusvarianten müsste eine Impfpflicht jeweils genau abgewogen werden. Denn wenn eine künftige Variante nicht mehr so gefährlich wäre, sei auch eine Impfpflicht nicht mehr gerechtfertigt, betonte Di Fabio.

Und: Eine Impfpflicht ist nur gerechtfertigt, wenn die Impfquote der Bevölkerung auf freiwilliger Basis nicht ausreichend hoch ist, um die angestrebten Ziele wie etwa Herdenimmunität zu erreichen, heißt es zudem in der Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes. Laut Di Fabio muss zudem geklärt werden, ob angesichts derzeitiger Freiheitseingriffe der Gesellschaft, wie eingeschränkte Schulbetriebe oder geschlossene Gastronomie und damit einhergehende betroffene Berufsgruppen, die Impfpflicht nicht ein geringeres Übel sei, um den Freiheitseingriff in der Gesellschaft wieder zurückzuschrauben.

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