| Daniela Hüttemann |
| 06.02.2026 18:00 Uhr |
Auch bei rezidivierenden Beschwerden sind die Grenzen der Selbstmedikation erreicht, zum Beispiel bei mehr als vier Vaginalmykosen pro Jahr. Allerdings kann es bei Patienten mit immer wiederkehrenden Pilzinfektionen sein, dass mit dem Arzt eine Selbstbehandlung im Fall eines Rezidivs besprochen wurde.
Außerdem sollte man sich Ausmaß, Dauer und Symptome schildern lassen. Auch danach richtet sich, ob die Pilzinfektion in Eigenregie behandelbar ist. Fußpilz äußert sich zum Beispiel anfangs typischerweise interdigital zwischen dem dritten und vierten oder zwischen dem vierten und fünften Zeh. Sobald der Pilz an anderen Stellen des Fußes auftritt, reicht eine topische Therapie allein meist nicht mehr aus. Ähnliches gilt bei Nagelpilz: Sind mehr als drei Nägel oder auch nur bei einem die Nagelmatrix oder mehr als 50 Prozent des Nagels betroffen, ist dies eine Sache für den Arzt.
Eine topische Therapie kann dann zwar zur Überbrückung bis zum Arzttermin mitgegeben werden. Dem Patient muss jedoch verdeutlich werden, dass er die Mykose allein nicht in den Griff bekommen kann, sondern eine systemische Therapie braucht.
Es gibt auch Mykosen, die grundsätzlich in ärztliche Behandlung gehören: Infektionen auf der freien Haut (Tinea corporis) oder an der Kopfhaut (Tinea capitis). Letztere häuften sich zuletzt aufgrund sogenannter »Barbershop-Infektionen«. Hier sei übrigens kein einziges Antimykotikum für die Selbstmedikation zugelassen, erklärte Finke.
| Pilzerkrankung | Grenzen der Selbstmedikation |
|---|---|
| Fußpilz | ausgedehnte Läsionen und Befall der Nägel, Fußkanten, Fußsohle, Hände |
| rezidivierende Beschwerden | |
| trockene Schuppung der Haut, besonders der Fußsohle | |
| Schmerzen | |
| Verdacht auf Dermatose | |
| Grunderkrankungen (Diabetes, HIV, venöse Insuffizienz) | |
| Schwangerschaft | |
| Patienten unter 18 Jahren | |
| Wunden, die bakteriell infiziert sein könnten | |
| Nagelpilz | wenn die Diagnose noch nicht ärztlich gesichert ist |
| wenn mehr als 50 Prozent eines Nagels betroffen sind und noch keine ärztlich verordnete Therapie erfolgt | |
| wenn mehr als drei Nägel betroffen sind und noch keine ärztlich verordnete Therapie erfolgt | |
| wenn die Nagelmatrix betroffen ist und noch keine ärztlich verordnete Therapie erfolgt | |
| Kopfhautpilz (Tinea capitis) | Grundsätzlich kein Fall für die Selbstmedikation. |
| Es gibt kein für Selbstmedikation zugelassenes Präparat in dieser Indikation für eine Überbrückung bis zum Arzttermin. | |
| Es ist eine systemische Therapie erforderlich (topisch nur unterstützend). | |
| Hautpilz (Tinea corporis) | Grundsätzlich kein Fall für die Selbstmedikation. |
| Schwer von anderen Hauterkrankungen zu unterscheiden – hier ist eine Differentialdiagnose nötig. | |
| Es ist eine systemische Therapie erforderlich (topisch nur unterstützend). | |
| Vaginalpilz | Erstinfektion |
| Patientin unter 18 Jahren | |
| Schwangerschaft | |
| Begleiterscheinungen wie übel riechender Ausfluss, Unterleibsschmerzen, Schmerzen beim Wasserlassen, Blutungen | |
| chronisch-redivierend (häufiger als viermal im Jahr) | |
| Windeldermatitis (Windelsoor) | Erstinfektion |
| Begleiterscheinungen wie Fieber, Durchfall oder Ausdehnung des Ausschlags auf andere Hautareale | |
| ausgedehnte Hautläsionen, Blutungen | |
| Verdacht auf bakterielle Superinfektion | |
| Verdacht auf Neurodermitis oder Schuppenflechte (trockene Schuppung) | |
| ständige Rezidive, ausgedehnte Windeldermatitiden | |
| Mundsoor | erstmaliges Auftreten |
| chronisch oder rezidivierend | |
| bei Schluckstörungen und Appetitlosigkeit | |
| bei prädisponierenden Grunderkrankungen (Krebspatienten!) | |
| wenn Arzneimittel angewendet werden, die Candidosen begünstigen (falls es inhalative Glucocorticosteroide sind, korrekte Anwendung des Inhalators im Rahmen der pDL überprüfen) | |
| Schwangere | |
| Kinder |