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Erst Infektion, dann Impfung

Vorsicht beim Ausstellen von Impfzertifikaten für Genesene

Seit einigen Tagen können Apotheken Impfzertifikate auch für Genesene ausstellen, die einmal geimpft sind. Aber Vorsicht: Wer sich einmal gegen das Coronavirus impfen lässt und anschließend an Covid-19 erkrankt, gilt nach überstandener Infektion nicht als vollständig immunisiert.
Stephanie Schersch
13.07.2021  11:20 Uhr

Mehr als 42 Prozent der Deutschen sind inzwischen vollständig geimpft. Die meisten wollen das nicht nur auf Papier, sondern auch digital bescheinigt bekommen. Entsprechend groß ist der Andrang in den Apotheken, die nachträglich digitale Zertifikate ausstellen. Seit wenigen Tagen können auch Genesene mit einer Impfung einen solchen Nachweis in den Offizinen bekommen.

Apotheken müssen an dieser Stelle allerdings genau hinschauen. Denn wer nach der Erstimpfung an Covid-19 erkrankt, gilt nach der Genesung nicht als vollständig immunisiert. Vielmehr empfiehlt die Ständige Impfkommission diesen Personen in der Regel sechs Monate nach der Infektion noch eine zweite Impfung, um einen umfassenden Schutz aufzubauen. Auch die ABDA weist darauf ausdrücklich in einem Rundschreiben an Apothekerkammern und –verbände hin.

Nur ein Zertifikat über die Erstimpfung 

Personen mit einer Impfung und anschließender Infektion kann die Apotheke demnach zwar durchaus ein Zertifikat ausstellen. Das allerdings belegt nicht den vollen Impfschutz, der sich wie bei Nichtinfizierten auch erst 14 Tage nach der zweiten Injektion aufbaut. Damit erhalten diese Genesenen lediglich den Nachweis über die erfolgte Erstimpfung.

Einen Beleg über die vollständige Immunisierung gibt es folglich nur für Genesene, die nach ihrer Erkrankung – in der Regel sechs Monate später – noch einmal mit einem in der EU zugelassenen Vakzin oder einem diesem gleichgestellten Präparat gegen das Coronavirus geimpft wurden. Dabei können Genesene ihre Infektion über einen amtlichen Genesenen-Nachweis oder einen PCR-Test belegen. 

Offizinen erzeugen die Impfzertifikate über das Verbändeportal des Deutschen Apothekerverbands. Auch dort soll nach Angaben der ABDA künftig ein Hinweis auf den zeitlichen Zusammenhang von Impfung und Infektion erscheinen, wenn Apotheken einen Nachweis für Genesene erstellen wollen.

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