Vorerst keine gesetzliche Regelung für Triage |
Die Kläger mit Behinderungen und Vorerkrankungen befürchten, bei der Behandlung auf der Strecke zu bleiben, wenn die Ressourcen knapp werden. / Foto: imago/Stockhoff
Einen Eilantrag mehrerer Kläger mit Behinderungen und Vorerkrankungen wegen der sogenannten Triage, wiesen die Richter ab, wie das Gericht in Karlsruhe am Freitag mitteilte (Az. 1 BvR 1541/20). Es geht dabei um das Szenario, dass so viele Menschen schwer krank sind und dass es nicht für alle Platz auf der Intensivstation gibt. Gesetzliche Vorgaben, nach welchen Kriterien über eine Behandlung bei zu geringen medizinischen Ressourcen entschieden wird, gibt es bislang nicht.
Mehrere medizinische Fachgesellschaften haben gemeinsam Empfehlungen erarbeitet, die sich an den Erfolgsaussichten orientieren. Die Kläger befürchten, bei diesem Kriterium auf der Strecke zu bleiben. Die Verfassungsbeschwerde werfe schwierige Fragen auf, die nicht auf die Schnelle beantwortet werden könnten, hieß es zur Begründung. Die Verbreitung der Krankheit und die Auslastung der Intensivstationen lasse es derzeit auch nicht wahrscheinlich erscheinen, dass so eine Situation in Deutschland eintrete. Der Beschluss stammt von Mitte Juli, seither ist die Zahl der Infizierten wieder gestiegen.
Seit 2002 sind Coronaviren auch Nicht-Fachleuten bekannt. Vertreter dieser Virusfamilie lösten damals eine Pandemie aus: SARS. Ende 2019 ist in der ostchinesischen Millionenstadt Wuhan eine weitere Variante aufgetreten: SARS-CoV-2, der Auslöser der neuen Lungenerkrankung Covid-19. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.