Viele Retaxationen sind nicht rechtens. / © Picture Alliance / Stefanie Oberhauser / EXPA / pic
Im Rahmen der Mitgliederversammlung des LAV Baden-Württemberg wurde die Bilanz der Abteilung Taxation für das Jahr 2025 vorgestellt. Das geht aus einer Pressemitteilung des Verbands hervor. Dabei zeigte sich, dass die Zahl der Retaxationen und der geprüften Rezepte einen neuen Höchststand erreichte – vor allem aufgrund der zahlreichen strittigen Retaxationen im Bereich Rezepturen seit der Kündigung der Hilfstaxe im Jahr 2024.
Analog hierzu stieg demnach auch der Gesamtwert der Retaxationen deutlich gegenüber dem Vorjahr an. Erst durch das Urteil des Bundessozialgerichtes im November 2025 war laut dem LAV die Taxation von Rezepturen eindeutig zugunsten der Apothekerschaft geklärt worden. Die Bearbeitung der entsprechenden Retaxationsfälle dauere bis heute an.
»Für 2025 hat sich abseits der Rezepturabrechnungsfälle bestätigt, was sich seit 2024 abzeichnet: Durch die Regelungen des ALBVVG sind die Retaxationsbeträge deutlich gesunken«, fasste LAV-Geschäftsführer Frank Dambacher die Entwicklung zusammen. »Gleichzeitig setzte sich der Trend fort, dass einzelne Kassen auch bei wirklich geringen Beträgen spitzfindig und oft genug kleinlich den umfangreichen Retaxationsprozess auf Biegen und Brechen durchlaufen. Dies geschieht zum Beispiel nach wie vor bei angeblich zu Unrecht abgerechneten Lieferengpass-Pauschalen im Wert von 0,60 Euro brutto.« Ein solches Vorgehen verursache am Ende auch bei den Kassen Aufwand und Kosten und sei alles andere als effizient.
Für die Abteilung Taxation des LAV bedeutet diese Entwicklung nach eigener Aussage einen erheblichen Mehraufwand. Durch den Einsatz der LAV-Expertinnen habe man im Jahr 2025 insgesamt 982.023 Euro (Vorjahr knapp über 620.000 Euro) für die LAV-Mitglieder als zu Unrecht vorgenommene Retaxationen zurückfordern können. Die Bilanz zeige damit erneut, wie wichtig diese Serviceleistung des Verbandes für die Mitglieder sei.
Die Zahlen im Einzelnen: Vom Gesamtwert der 2025 im LAV geprüften Retaxationen in Höhe von 1.581.788 Euro (Vorjahr 980.402 Euro) konnten im Einspruchsverfahren über 62 Prozent (Vorjahr über 63 Prozent) für die baden-württembergischen Apotheken zurückgeholt werden. Das entspricht einem Wert von insgesamt 982.023 Euro (Vorjahr 621.683 Euro). Damit zeigte sich, dass der Großteil des geprüften Retaxationswertes ungerechtfertigt war: Knapp zwei Drittel des Gesamtwertes der geprüften Retaxationen waren unberechtigt oder konnten durch weitere Nachweise nachträglich geheilt werden und gingen damit nicht zulasten der Apotheker.
Die Abteilung Taxation hatte nach eigenen Angaben im Jahr 2025 den Rekordwert von insgesamt 15.085 (10.523) Rezepten geprüft, nachdem diese von den Kassen beanstandet worden waren. Diese wurden zu 6507 Retaxationsvorgängen zusammengefasst (im Vorjahr: 4842). Rund ein Fünftel der geprüften Rezepte, nämlich 3131 (Vorjahr: 1879), konnte zugunsten der LAV-Mitglieder entschieden werden. Besonders ins Auge fällt dabei, dass hinter diesen Fällen ein Wert von gut 982.023 Euro steht – und damit beinahe zwei Drittel des Gesamtwerts der geprüften Retaxationen. Es wurden also viele Retaxationen über hohe Summen zu Unrecht vorgenommen.
Demgegenüber waren in der hohen Anzahl von 11.954 Fällen (im Vorjahr 7794) die Beanstandungen der Kassen berechtigt. Dahinter stand allerdings die deutlich geringere Summe von 599.764 Euro (Vorjahr 358.718 Euro). Die Zahlen verdeutlichen laut dem LAV, dass sich die berechtigten Retaxationen vor allem auf zahlreiche kleinere Beträge verteilten. Die vom LAV erfolgreich abgewehrten Retaxationen betrafen hingegen häufig wirtschaftlich deutlich relevantere Summen, hob LAV-Geschäftsführer Dambacher hervor: »Gerade hier zeigt sich der hohe Nutzen einer konsequenten Interessenvertretung durch den Verband und durch unsere hochkompetente Prüfung durch die Abteilung Taxation.«