Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign
Betäubungsmittel im Fokus

Versorgung von Heim und Hospiz

Der vierte Teil der PZ-Serie »Betäubungsmittel im Fokus« handelt von der Versorgung von Heim- und Hospizpatienten mit Betäubungsmitteln sowie von der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung.
AutorKontaktUte Stapel
Datum 13.06.2020  08:00 Uhr

Ein Ziel des Betäubungsmittelrechts ist es, die medizinische Versorgung von Patienten mit Betäubungsmitteln (BtM) zu regulieren und sicherzustellen. Gerade in Heimen sind häufig Patienten mit chronischen Schmerzen anzutreffen, die mit Opioid-haltigen Schmerzmitteln behandelt werden. Daher werden viele Patienten in Heimen und Hospizen mit BtM versorgt. Die strengen betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften sind dabei stets zu beachten.

Nach den Rechtsbestimmungen bestehen verschiedenen Möglichkeiten ältere oder auch multimorbide Patienten in Pflegeeinrichtungen mit BtM zu versorgen. Die Versorgungsformen berücksichtigen in der Regel den körperlichen und geistigen Gesundheitszustand der Patienten und unterscheiden sich teilweise in ihren rechtlichen Anforderungen.

Betreutes Wohnen

Lebt ein Patient in einer betreuten Wohngemeinschaft und ist sowohl gesundheitlich als auch geistig dazu in der Lage, BtM eigenständig einzunehmen oder anzuwenden, erhält er das Rezept direkt von seinem behandelnden Arzt. Nach Einlösung des Rezeptes lagert der Patient die Medikamente in seinem Zimmer beziehungsweise seiner Wohnung. Er ist dabei zu keiner betäubungsmittelrechtlichen Dokumentation verpflichtet.

Werden die BtM nicht mehr benötigt, beispielsweise weil der Patient verstirbt oder auf ein anderes Präparat umgestellt wird, müssen sie ordnungsgemäß vernichtet werden. Die meisten Apotheken bieten einen entsprechenden Service an, so dass die betreuende Einrichtung die BtM an die beliefernde Apotheke zur Entsorgung zurückgeben kann. Rechtlich gesehen dürften aber auch die Einrichtung oder der Patient selbst die BtM sachgerecht entsorgen.

Das erneute Verschreiben nicht mehr benötigter BtM sowie die Mitnahme durch den behandelnden Arzt oder sonstige Dritte und auch die Weitergabe an die betreuende Einrichtung oder an die Erben ist jedoch nicht zulässig.

Frag die KI
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
BETA
Menü
Zeit
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
Zeit
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
Senden
SENDEN
KI
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
KI
KI
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa