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Corona-Verordnungen

Verschärfung der Maskenpflicht – das ist zu beachten

Bund und Länder hatten sich am Dienstag auf eine Verschärfung der Maskenpflicht geeinigt. Hintergrund: Das Infektionsgeschehen und insbesondere die Ausbreitung von Coronavirus-Mutationen soll weiter eingedämmt werden. Die Bundesländer wollen laut Informationen der PZ die Verschärfung in die jeweiligen Corona-Verordnungen überführen. Diese Übersicht zeigt, was es dabei zu beachten gibt und ab wann die neuen Regelungen gelten sollen.
Charlotte Kurz
21.01.2021  18:00 Uhr

Berlin & Brandenburg

In Berlin sprach sich der Senat gleich am Mittwoch für die verschärfte Maskenpflicht aus. Diese gilt ab dem 24. Januar. Wenn keine medizinische Maske beim Einkaufen, in der Kirche oder auch beim Arzt getragen wird, droht laut dpa-Meldung ein Bußgeld.  Wie hoch dies sein wird, ist noch unklar. Allerdings hatte der Berliner Senat bereits im Sommer 2020 ein Bußgeld bei der Verweigerung der Maskenpflicht angeordnet. Dieses beträgt mindestens 50, höchstens aber 500 Euro. Medienberichten zufolge hat der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) angekündigt, dass Masken an Bedürftige und Obdachlose verteilt werden sollen. Die Ausgabe soll über die Bezirksämter erfolgen. Im ersten Lockdown vergangenen Jahres gab es eine ähnliche Aktion.

Das Brandenburger Kabinett hat am heutigen Donnerstag über die Verlängerung des Lockdowns bis zum 14. Februar beraten. Laut Medienberichten hat Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) die Einführung der verschärften Maskenpflicht bereits angekündigt. Diese soll ab dem 23. Januar im öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften gelten.

Bremen & Hamburg

In Bremen wird es die verschärfte Maskenpflicht ebenfalls geben, erklärte ein Sprecher der Gesundheitssenatorin gegenüber der PZ. Die Pflicht soll ab 1. Februar gelten. Zudem steht fest, dass Bremen allen Bürgerinnen und Bürgern zwischen 15 und 59 Jahren fünf kostenlose FFP2-Masken aus Landesvorräten zur Verfügung stellen wird, so eine Pressemitteilung des Senats. Die Personengruppe über 60 Jahren werde bereits durch die Maskenverteilung durch die Apotheken versorgt. Die Masken sollen ab Anfang Februar per Post zugestellt werden. Aktuell verfügt der Stadtstaat über einen Vorrat von mehr als zwei Millionen Atemschutzmasken, erläuterte der Sprecher. Nachbestellungen seien zudem gut möglich.

Im November hatte Bremen bereits an alle Über-65-Jährigen FFP2- und KN95-Masken mithilfe der Apotheken verteilt. Damals stellte das Land bereits 1,75 Millionen Masken zur Verfügung. Auf diesen Erfahrungen baut auch die jetzige Verteilaktion auf, erklärte der Sprecher.

Der Hamburger Senat traf sich am Mittwoch zur Umsetzung der Beschlüsse. Die Maskenpflicht soll  Medienberichten zufolge auch in der Hansestadt umgesetzt werden. Bußgelder für Verstöße soll es ebenfalls geben, diese würden aber erst ab Anfang Februar ausgesprochen werden. Die entsprechende Verordnung wird noch rechtlich geprüft, soll aber so bald wie möglich in Kraft treten, kündigte der Bürgermeister von Hamburg, Peter Tschentscher (SPD), an. Damit könnten die Regelungen ab dem 22. oder 23. Januar gelten.

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