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Expopharm Impuls

Versandhandel beschäftigt die Politik weiterhin

Mit dem Apotheken-Stärkungsgesetz will der Bundestag bald ein Problem angehen, das seit dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung von 2016 besteht. Bei einer politischen Diskussionsrunde im Rahmen der Expopharm Impuls wurde am gestrigen Dienstagabend allerdings klar, dass der Versandhandel die Politik weiter beschäftigt – auch jenseits der Diskussion um Rx-Boni. Unter anderem ging es um die Kontrollen der EU-Versender.
Charlotte Kurz
07.10.2020  13:30 Uhr
Versandhandel beschäftigt die Politik weiterhin

Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Oktober 2016 gelten unterschiedliche Regeln für die ausländischen Versandhändler und die Vor-Ort-Apotheken in Deutschland bezüglich der Rx-Boni. Diese Schieflage wird von Apothekern, aber auch Politikern seit nunmehr vier Jahren kritisiert. Eine Lösung ist erst jetzt durch das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) in Sicht, das momentan im Bundestag zur Diskussion steht.

Doch ob es das VOASG wirklich schafft, wieder gleich lange Spieße für Versandhandel und Offizinapotheken herzustellen, bleibt abzuwarten. Auch die Frage ob das Gesetz, beziehungsweise das Vorhaben das Rx-Boni-Verbot im Sozialgesetzbuch, und damit nur für die Gesetzliche Krankenversicherung zu verankern, europarechtskonform sein wird, kann nicht abschließend beantwortet werden. Erst am gestrigen Dienstag schrieb EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und erklärte, dass er darauf vertraue, dass das VOASG zu einem für die Vor-Ort-Apotheke besseren Zugang zum Rx-Markt führen werde. Für den CDU-Bundestagsabgeordneten Michael Hennrich ist dieser Brief zumindest »kein rotes Licht«. Obwohl die Kommission zwar Vertrauen in den deutschen Gesetzgeber habe, sei es trotzdem nicht auszuschließen, dass es am Ende doch wieder Klagen geben sollte, so Hennrich.

Die FDP-Politikerin Christine Aschenberg-Dugnus ist diesbezüglich kritisch eingestellt und pocht auf Rechtssicherheit für Apotheker: »Es kann ja dazu führen, dass das nur kurzfristig gilt und dann wieder umgeschmissen wird, da wäre ich sehr vorsichtig.« Wenn das Gesetzesvorhaben europarechtskonform wäre, dann wäre das laut Aschenberg-Dugnus bereits schneller von der EU-Kommission kommuniziert worden. Sie fordert einen Plan B und plädiert für einen Boni-Deckel. Hier nennt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt allerdings zwei Gründe, warum ein Deckel für Rabatte keine gute Idee sei. Erstens könnte der Boni-Deckel so niedrig gestaltet werden, dass dieser für alle Marktteilnehmer leistbar wäre. Allerdings wäre damit der Wille des EuGH-Urteils nicht erfüllt, denn dann hätte der Versandhandel wieder keine Möglichkeit, in den deutschen Markt einzutreten. Das zweite Problem ist, dass die meisten Apotheker auch einen niedrigen Bonus von einem Euro nicht leisten könnten. Die Folge: Die Apotheken, inklusive seiner eigenen, müssten »ihren Laden dicht machen«.

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