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Covid-19-Medikamente
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Verordnung soll Vergütung sicherstellen

Die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung und die Monoklonale-Antikörper-Verordnung laufen am 7. April aus. Damit Apotheken, Großhandel und Ärzte ihre Leistungen abrechnen können, will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Frist für die Abwicklung der Abrechnungen bis Ende 2023 verlängern. Das sieht ein Verordnungsentwurf vor, den das BMG am heutigen Montag vorgelegt hat.
AutorKontaktAnne Orth
Datum 20.03.2023  17:00 Uhr
Flexible Austauschregeln vorerst verlängert

Flexible Austauschregeln vorerst verlängert

Zum Hintergrund: Im April 2020 erließ die damalige Bundesregierung die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung, die nun am 7. April endet. Ziel der Verordnung war es unter anderem, Infektionsketten zu unterbrechen, indem mehrfache Apothekenbesuche vermieden wurden. So wurde es den Apothekenteams ermöglicht, bei Nicht-Verfügbarkeit eines Rabattarzneimittels unter bestimmten Voraussetzungen von den Rabattvertragsregeln abzuweichen. Die vereinfachten Austauschregelungen hat der Bundestag nun bis Ende Juli verlängert. Dafür wurde per Änderungsantrag ein Passus ins Gesetz zur Neustrukturierung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschlands (UPD) eingefügt.

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