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DAV ruft Schiedsstelle an

Verhandlungen zu Covid-19-Impfungen gescheitert

Die Verhandlungen zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband zu Covid-19-Impfungen in Apotheken sind vorerst gescheitert. Der DAV will nun die Schiedsstelle anrufen.
PZ
29.03.2023  16:00 Uhr

Bis zum 7. April dieses Jahres stehen die Rahmenbedingungen für Covid-19-Impfungen in Apotheken noch fest – dann laufen aber alle während der Pandemie eingeführten Regelungen aus. Doch der Gesetzgeber will, dass die Apotheker auch weiterhin Covid-19-Impfungen anbieten und hatte deswegen kurz vor dem Jahreswechsel im Dezember 2022 beschlossen, dass die Apotheken-Impfungen verstetigt werden. Mit dem sogenannten Gaspreisbremsegesetz hatte der Bundestag den DAV und den GKV-SV auch damit beauftragt, bis Ende März die Rahmenbedingungen für die dann verstetigten Impfungen auszuhandeln.

Doch genau diese Verhandlungen sind nun laut einer Mitteilung des DAV vom heutigen Mittwoch gescheitert. »Ab Ostern sollen laut Gesetz alle Corona-Impfungen in die Regelversorgung überführt und deshalb von den Krankenkassen bezahlt werden. Die Kassen weigern sich jedoch, Verantwortung für Ihre Versicherten zu übernehmen und den Apotheken ein faires Honorar für die Impfungen zu zahlen«, sagt DAV-Verhandlungsführerin Anke Rüdinger: »Wir fordern eine leistungsgerechte Aufwandsentschädigung für das Impfen in den Apotheken. Die Differenzen mit den Krankenkassen sind allerdings unüberbrückbar. Deshalb rufen wir jetzt die Schiedsstelle an und brauchen von dort dringend eine Entscheidung.«

Die Apotheken erhalten pro Corona-Impfung derzeit 28 Euro aus dem Bundeshaushalt. Im Gesetz hatte der Bundestag festgehalten, dass bei der Honorar-Vereinbarung die Vergütung der Impfleistung einschließlich der Vergütung der Impfdokumentation und die Abrechnung zu berücksichtigen sind. Auch die Besonderheiten der Impfstoffe sollten laut Gesetzesbegründung berücksichtigt werden.

Allerdings droht den Apotheken, dass sie schon bald nur noch ärztlicher Verordnung Covid-19-Impfungen anbieten dürfen. Der Entwurf einer neuen Covid-19-Vorsorgeverordnung sieht vor, ab dem 8. April Impfungen gegen Covid-19 in der breiten Masse an eine ärztliche Entscheidung zu knüpfen. Die Verordnung soll vorerst befristet bis Februar 2024 gelten.

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