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Bundesgerichtshof

Urteil gegen Apotheker rechtskräftig

In einem Skandal um jahrelang gestreckte Krebsmedikamente hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Haftstrafe gegen einen Apotheker aus dem Ruhrgebiet bestätigt. Der BGH in Karlsruhe lehnte die Revision des Mannes als unbegründet ab, wie das Gericht am heutigen Dienstag mitteilte.
dpa
PZ
07.07.2020  12:44 Uhr

Das Urteil des Essener Landgerichts vom Juli 2018 gegen den damals 48-jährigen Apotheker aus Bottrop ist damit rechtskräftig. Wegen Tausender unterdosierter Krebsmedikamente zwischen 2012 und 2016 hatte Peter S. eine Haftstrafe von zwölf Jahren erhalten. Dem Gericht zufolge streckte er lebenswichtige Medizin seiner Patienten aus Habgier. Zudem bleibt es bei dem verhängten lebenslangen Berufsverbot gegen den Mann, der seit Ende 2016 in Untersuchungshaft sitzt.

Den Schaden für die Krankenkassen hatte das Essener Landgericht auf 17 Millionen Euro beziffert, dieser «Wertersatzbetrag» sollte eingezogen werden. Nur in diesem Punkt sprach der BGH nun von einem «geringfügigen Teilerfolg»: Die Revision werde «mit der Maßgabe als unbegründet verworfen», dass statt der 17 Millionen Euro die Einziehung von «Taterträgen» in Höhe von 13,6 Millionen Euro anzuordnen sei.

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